Unfallversicherung bei der Krankenkasse ausschliessen: So sparst du Prämien

Wer in der Schweiz mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet, kann die Unfalldeckung bei der Krankenkasse ausschliessen und damit häufig bis zu 7 % der Grundversicherungsprämie sparen. Denn Angestellte sind unter diesen Voraussetzungen bereits über ihren Arbeitgeber gegen Berufs- und Freizeitunfälle versichert.

Trotzdem bezahlen manche Versicherte weiterhin eine Krankenkassenprämie inklusive Unfalldeckung, obwohl sie diese zusätzliche Absicherung nicht benötigen.

In diesem Ratgeber erfährst du, wann du die Unfallversicherung ausschliessen darfst, wie viel du dadurch sparen kannst und worauf du bei Teilzeitarbeit, Arbeitslosigkeit oder einem Stellenwechsel achten musst.

Das Wichtigste zur Unfalldeckung

  • Ab 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber bist du grundsätzlich auch gegen Freizeitunfälle versichert.
  • Bis zu 7 % Prämienersparnis sind bei vielen Krankenkassen möglich.
  • Kein Verlust des Unfallschutzes: Die obligatorische Unfallversicherung des Arbeitgebers übernimmt die Deckung.
  • Schriftlicher Antrag: Der Ausschluss bei der Krankenkasse erfolgt nicht automatisch.
  • Jederzeit möglich: Die Unfalldeckung kann frühestens auf den ersten Tag des Folgemonats sistiert werden.
  • Bei beruflichen Veränderungen: Wenn dein UVG-Versicherungsschutz endet, musst du deine Krankenkasse informieren.

Was bedeutet Unfallversicherung bei der Krankenkasse ausschliessen?

Die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz deckt grundsätzlich sowohl Krankheiten als auch Unfälle ab.

Bei Erwerbstätigen übernimmt jedoch häufig eine separate Unfallversicherung des Arbeitgebers die Kosten bei einem Unfall.

Wenn du bereits vollständig nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert bist, benötigst du die zusätzliche Unfalldeckung in deiner Grundversicherung nicht.

Du kannst deshalb bei deiner Krankenkasse beantragen, die Unfalldeckung zu sistieren, also vorübergehend auszuschliessen.

Deine Grundversicherung bleibt für Krankheiten unverändert bestehen. Lediglich die Unfalldeckung wird ausgesetzt und die Prämie entsprechend reduziert.

Die gesetzliche Grundlage dafür bildet Artikel 8 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG).

Wann darf ich die Unfallversicherung ausschliessen?

Entscheidend ist, ob du über eine vollständige Unfallversicherung nach UVG verfügst.

Die 8-Stunden-Regel in der Schweiz

Arbeitest du mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber, bist du obligatorisch gegen folgende Risiken versichert:

Berufsunfälle: Unfälle, die während der Arbeit oder im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit geschehen.

Nichtberufsunfälle: Unfälle ausserhalb der Arbeit, beispielsweise beim Sport, beim Wandern, im Haushalt oder in den Ferien.

Auch Lernende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Angestellte im Stundenlohn können von dieser Regelung profitieren, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Arbeitest du dagegen weniger als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber, bist du grundsätzlich nur gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert.

Für Freizeitunfälle benötigst du dann weiterhin die Unfalldeckung deiner Grundversicherung.

Wer kann die Unfalldeckung ausschliessen?

Persönliche SituationUnfall bei Krankenkasse ausschliessen?
Vollzeit angestelltJa
Teilzeit, 20 Stunden pro WocheJa
Teilzeit, genau 8 Stunden pro WocheJa
Teilzeit, 5 Stunden pro WocheNein
Lernende mit mindestens 8 WochenstundenJa
Arbeitslos mit Anspruch auf ArbeitslosenentschädigungIn der Regel ja
Selbstständig ohne entsprechende UVG-DeckungNein
Studierende ohne entsprechende AnstellungNein
KinderNein
Pensionierte ohne entsprechende AnstellungNein

Die Tabelle zeigt die üblichen Fälle. Entscheidend ist immer, ob tatsächlich eine vollständige Deckung nach UVG besteht.

Wie viel spare ich durch den Ausschluss der Unfallversicherung?

Viele Krankenkassen gewähren beim Ausschluss der Unfalldeckung einen Prämienrabatt von bis zu 7 %.

Die tatsächliche Ersparnis hängt von deinem Versicherer und deiner aktuellen Prämie ab.

Rechenbeispiele zur Prämienersparnis

Monatsprämie mit UnfallErsparnis pro Monat bei 7 %Ersparnis pro Jahr
CHF 300CHF 21CHF 252
CHF 400CHF 28CHF 336
CHF 500CHF 35CHF 420
CHF 600CHF 42CHF 504
CHF 700CHF 49CHF 588

Bei einer monatlichen Grundversicherungsprämie von CHF 500 und einem Rabatt von 7 % sparst du beispielsweise CHF 35 pro Monat beziehungsweise CHF 420 im Jahr.

Diese Ersparnis ist unabhängig von deiner Franchise. Du kannst die Unfalldeckung auch dann ausschliessen, wenn du bereits eine hohe Franchise oder ein günstigeres Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell gewählt hast.

Die Unfalldeckung ist damit eine zusätzliche Möglichkeit, deine Krankenkassenprämien zu reduzieren.

Unfallversicherung ausschliessen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Der Ausschluss der Unfalldeckung ist unkompliziert und erfordert keinen Krankenkassenwechsel.

1. Versicherungsschutz beim Arbeitgeber prüfen

Kontrolliere zunächst, ob du mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitest und vollständig nach UVG versichert bist.

Bei Unsicherheiten kannst du deine Personalabteilung oder deinen Arbeitgeber fragen.

Verlange bei Bedarf eine Bestätigung, dass du sowohl gegen Berufsunfälle als auch gegen Nichtberufsunfälle versichert bist.

2. Krankenkasse kontaktieren

Informiere deine Krankenkasse darüber, dass du die Unfalldeckung in der obligatorischen Grundversicherung ausschliessen möchtest.

Viele Krankenkassen bieten dafür ein Formular, ein Kundenportal oder eine entsprechende Funktion in ihrer App an.

Alternativ kannst du einen schriftlichen Antrag einreichen.

3. Nachweis der Unfallversicherung einreichen

Deine Krankenkasse kann eine Bestätigung über den vollständigen UVG-Versicherungsschutz verlangen.

Geeignete Nachweise sind beispielsweise eine Arbeitgeberbestätigung oder ein entsprechender Versicherungsnachweis.

4. Neue Prämie kontrollieren

Nach Prüfung deines Antrags bestätigt dir die Krankenkasse den Ausschluss der Unfalldeckung.

Die Sistierung beginnt frühestens am ersten Tag des Monats, der auf deinen Antrag folgt.

Kontrolliere anschliessend deine aktualisierte Versicherungspolice und die neue Monatsprämie.

Vorlage: Unfalldeckung bei der Krankenkasse ausschliessen

Du kannst für deinen Antrag folgenden Musterbrief verwenden.

Betreff: Antrag auf Sistierung der Unfalldeckung in der Grundversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit beantrage ich die Sistierung der Unfalldeckung meiner obligatorischen Krankenpflegeversicherung zum nächstmöglichen Termin gemäss Artikel 8 KVG.

Ich bin bei meinem Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche angestellt und dadurch gemäss UVG gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert.

Meine Versichertennummer lautet: [Versichertennummer].

Ich bitte Sie um eine schriftliche Bestätigung der Anpassung sowie um Mitteilung meiner neuen Krankenkassenprämie.

Eine Bestätigung meines Arbeitgebers über die bestehende Unfallversicherung reiche ich bei Bedarf gerne ein.

Freundliche Grüsse

[Vorname Nachname]

[Adresse]

Antragsvorlage herunterladen

Was passiert, wenn ich einen Unfall habe?

Wenn du die Unfalldeckung bei der Krankenkasse ausgeschlossen hast und vollständig über deinen Arbeitgeber nach UVG versichert bist, übernimmt grundsätzlich dessen Unfallversicherung die gesetzlichen Leistungen bei einem Unfall.

Dies gilt sowohl für Unfälle am Arbeitsplatz als auch für Freizeitunfälle.

Welche Leistungen übernimmt die Unfallversicherung des Arbeitgebers?

Die obligatorische Unfallversicherung nach UVG bietet unter anderem folgende Leistungen:

  • Medizinisch notwendige Unfallbehandlungen
  • Spitalbehandlungen im Rahmen der gesetzlichen Deckung
  • Bestimmte Rettungs- und Transportkosten
  • Taggelder bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit
  • Unter bestimmten Voraussetzungen Invaliden- und Hinterlassenenrenten

Ein wesentlicher Unterschied zur Grundversicherung besteht darin, dass bei über die UVG-Unfallversicherung abgerechneten Behandlungen grundsätzlich keine Franchise und kein Selbstbehalt erhoben werden.

Übernimmt dagegen die Krankenkasse eine Unfallbehandlung, gelten normalerweise die gleichen Kostenbeteiligungsregeln wie bei einer Krankheit.

Wichtig: Der Ausschluss der Unfalldeckung ist deshalb bei vollständig UVG-versicherten Angestellten nicht gleichbedeutend mit einem Verzicht auf Unfallschutz.

Unfallversicherung bei Teilzeitarbeit: Vorsicht bei mehreren Arbeitgebern

Besonders bei Teilzeitarbeit kann die Versicherungssituation komplizierter sein.

Die gesetzliche Grenze von acht Stunden gilt grundsätzlich pro Arbeitgeber.

Beispiel: Zwei Teilzeitstellen mit je fünf Stunden

Angenommen, du arbeitest bei zwei verschiedenen Arbeitgebern jeweils fünf Stunden pro Woche.

Zusammen ergibt das zehn Arbeitsstunden. Trotzdem besteht bei keinem Arbeitgeber die obligatorische Nichtberufsunfalldeckung, da du jeweils weniger als acht Stunden beschäftigt bist.

Du benötigst deshalb weiterhin eine Unfalldeckung in deiner Grundversicherung.

Beispiel: Zwei Teilzeitstellen mit zehn und fünf Stunden

Bei Arbeitgeber A arbeitest du zehn Stunden pro Woche, bei Arbeitgeber B fünf Stunden.

In diesem Fall bist du über Arbeitgeber A obligatorisch auch gegen Nichtberufsunfälle versichert.

Du kannst die Unfalldeckung bei deiner Krankenkasse deshalb grundsätzlich ausschliessen.

Bei unregelmässigen Arbeitszeiten solltest du vom Arbeitgeber bestätigen lassen, ob die gesetzliche Mindestarbeitszeit für die Nichtberufsunfallversicherung erreicht wird.

Was passiert beim Stellenwechsel oder bei Arbeitslosigkeit?

Wenn du deine Arbeitsstelle wechselst oder deine Erwerbstätigkeit aufgibst, kann sich dein Unfallversicherungsschutz ändern.

Deshalb solltest du bei jeder beruflichen Veränderung kontrollieren, ob du weiterhin gegen Freizeitunfälle versichert bist.

Die 31-Tage-Nachdeckung

Nach dem Ende der obligatorischen Nichtberufsunfalldeckung bleibt der Versicherungsschutz grundsätzlich noch während 31 Tagen bestehen.

Die Frist beginnt nach dem Tag, an dem dein Anspruch auf mindestens den halben Lohn endet.

Trittst du innerhalb dieser Zeit eine neue Stelle mit vollständiger UVG-Deckung an, besteht normalerweise kein Unterbruch des Unfallschutzes.

Was ist eine Abredeversicherung?

Wenn zwischen zwei Arbeitsstellen eine längere Pause entsteht oder du eine unbezahlte Auszeit planst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte Abredeversicherung abschliessen.

Sie verlängert den bisherigen Versicherungsschutz gegen Nichtberufsunfälle um maximal sechs weitere Monate.

Die Abredeversicherung muss rechtzeitig vor Ablauf der bestehenden UVG-Deckung abgeschlossen und bezahlt werden.

Sie bietet unter anderem den Vorteil, dass bei gedeckten Unfallbehandlungen weiterhin keine Franchise und kein Selbstbehalt anfallen.

Bin ich bei Arbeitslosigkeit gegen Unfall versichert?

Wenn du Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung hast, bist du grundsätzlich bei der Suva gegen Unfälle versichert.

In diesem Fall kannst du die Unfalldeckung deiner Grundversicherung in der Regel weiterhin sistieren lassen.

Besteht jedoch kein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung und auch keine andere vollständige UVG-Deckung, musst du die Unfalldeckung in deiner Krankenkasse wieder berücksichtigen.

Wann muss ich die Unfalldeckung wieder einschliessen?

Du musst deine Krankenkasse informieren, wenn dein vollständiger UVG-Versicherungsschutz wegfällt.

Das betrifft beispielsweise folgende Situationen:

  • Du beendest deine Erwerbstätigkeit.
  • Dein Arbeitspensum sinkt unter acht Stunden pro Woche.
  • Du wirst selbstständig und verfügst über keine entsprechende UVG-Deckung mehr.
  • Du gehst in Pension.
  • Dein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung endet, ohne dass du eine neue Stelle mit entsprechender Deckung antrittst.

Gemäss Artikel 8 KVG lebt die Unfalldeckung der Grundversicherung wieder auf, sobald die UVG-Deckung ganz oder teilweise endet.

Trotzdem musst du deine Krankenkasse rechtzeitig informieren. Unterbleibt die vorgeschriebene Meldung, kann der Versicherer den Prämienanteil für die Unfalldeckung samt Verzugszinsen nachfordern.

Melde berufliche Veränderungen deshalb möglichst frühzeitig und lass dir die Anpassung deiner Versicherung bestätigen.

Unfallversicherung ausschliessen und gleichzeitig Krankenkasse wechseln

Wenn du deine Grundversicherung ohnehin wechseln möchtest, solltest du bei der Wahl der neuen Krankenkasse darauf achten, ob die angezeigte Prämie mit oder ohne Unfalldeckung berechnet wird.

Viele Prämienvergleiche bieten dafür eine eigene Auswahlmöglichkeit.

Achte darauf, dass du bei allen verglichenen Angeboten dieselbe Einstellung verwendest. Sonst vergleichst du möglicherweise Prämien mit unterschiedlicher Unfalldeckung.

Ein Wechsel der Krankenkasse kann zusammen mit einer passenden Franchise und einem günstigeren Versicherungsmodell zusätzliche Einsparungen ermöglichen.

Weiterführender Ratgeber: Krankenkasse wechseln 2027: Fristen, Kündigung und Vorgehen

Krankenkassenprämien vergleichen: Auf K-Check kannst du die Prämien für deinen Wohnort vergleichen und prüfen, welches Angebot zu deiner Situation passt.

Häufige Fragen zur Unfallversicherung bei der Krankenkasse

Ist die Unfallversicherung beim Arbeitgeber obligatorisch?

Ja. Arbeitnehmende sind in der Schweiz grundsätzlich obligatorisch gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Ab mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber kommt die obligatorische Deckung für Nichtberufsunfälle hinzu.

Kann ich die Unfallversicherung bei der Krankenkasse jederzeit ausschliessen?

Ja, sofern du nach UVG vollständig gegen Unfälle versichert bist. Die Sistierung erfolgt auf Antrag und beginnt frühestens am ersten Tag des Folgemonats. Du musst dafür nicht bis zum Jahresende warten.

Wie viel günstiger wird meine Krankenkasse ohne Unfalldeckung?

Bei vielen Versicherern beträgt der Rabatt bis zu 7 %. Bei einer Monatsprämie von CHF 500 entspricht das beispielsweise CHF 35 im Monat oder CHF 420 im Jahr, sofern der volle Rabatt gewährt wird.

Bin ich mit einem 20-Prozent-Pensum gegen Freizeitunfälle versichert?

Das hängt von deiner tatsächlichen wöchentlichen Arbeitszeit ab. Entscheidend ist nicht allein der Beschäftigungsgrad, sondern ob du beim gleichen Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeitest. Bei unregelmässigen Pensen kann eine genauere Prüfung notwendig sein.

Muss ich die Unfalldeckung bei der Krankenkasse selber ausschliessen?

Ja. Der Ausschluss erfolgt nicht automatisch, wenn du eine neue Stelle antrittst. Du musst ihn bei deiner Krankenkasse beantragen und gegebenenfalls deinen UVG-Versicherungsschutz nachweisen.

Sind Kinder über die Unfallversicherung der Eltern versichert?

Nein, die obligatorische Unfallversicherung eines Arbeitgebers erstreckt sich nicht automatisch auf die Kinder der versicherten Person. Kinder benötigen normalerweise eine eigene Unfalldeckung im Rahmen ihrer Grundversicherung.

Brauchen Pensionierte eine Unfalldeckung?

Ja, wenn sie nicht anderweitig vollständig nach UVG versichert sind. Bei einer Pensionierung endet die bisherige obligatorische Unfallversicherung nach Ablauf der anwendbaren Nachdeckung, sofern kein weiterer Versicherungsschutz besteht.

Bin ich bei einem Unfall im Ausland versichert?

Die obligatorische Unfallversicherung nach UVG bietet grundsätzlich auch im Ausland Schutz. Die Höhe der übernommenen Kosten und die Bedingungen unterscheiden sich jedoch je nach Reiseland. Insbesondere bei teuren Privatkliniken oder Rettungskosten kann eine zusätzliche Reiseversicherung sinnvoll sein.

Was passiert, wenn ich die Unfalldeckung versehentlich nicht wieder einschliesse?

Der Unfallschutz über die Grundversicherung lebt gesetzlich wieder auf, sobald die UVG-Deckung ganz oder teilweise endet. Du bist jedoch verpflichtet, deine Krankenkasse über die Änderung zu informieren. Andernfalls können ausstehende Prämienanteile samt Verzugszinsen nachgefordert werden.

Was ist der Unterschied zwischen Unfallversicherung und Unfalldeckung?

Mit Unfallversicherung ist häufig die separate Versicherung nach UVG gemeint, beispielsweise über den Arbeitgeber. Die Unfalldeckung der Krankenkasse ist dagegen Bestandteil der obligatorischen Grundversicherung und deckt Unfälle, soweit keine vorrangige Unfallversicherung dafür aufkommt.

Fazit: Unfalldeckung ausschliessen und Krankenkassenprämien sparen

Wenn du mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitest, bist du in der Schweiz grundsätzlich bereits vollständig gegen Berufs- und Freizeitunfälle versichert.

Die zusätzliche Unfalldeckung in deiner Grundversicherung kannst du deshalb normalerweise ausschliessen.

Damit lassen sich bei vielen Krankenkassen bis zu 7 % der Prämie einsparen – ohne auf den bestehenden Versicherungsschutz durch den Arbeitgeber zu verzichten.

Wichtig ist, dass du die Voraussetzungen erfüllst und berufliche Veränderungen rechtzeitig meldest.

Unser Tipp: Prüfe beim nächsten Krankenkassenvergleich nicht nur die Franchise und das Versicherungsmodell, sondern auch die Einstellung zur Unfalldeckung. So vermeidest du unnötige Prämien und findest eine Grundversicherung, die zu deiner persönlichen Situation passt.

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Quellen

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