Bei der Schweizer Krankenkasse bezahlst du nicht nur die monatlichen Prämien. Wenn du zum Arzt gehst, Medikamente benötigst oder im Spital behandelt wirst, musst du dich normalerweise auch an den Behandlungskosten beteiligen. Dafür gibt es die Franchise und den Selbstbehalt. Doch was ist der Unterschied und wie viel musst du tatsächlich selbst bezahlen?
Die Franchise ist der Betrag, den du jedes Jahr zuerst selbst bezahlst. Sobald du deine Franchise ausgeschöpft hast, übernimmt die Krankenkasse grundsätzlich 90 % der weiteren gedeckten Kosten. Die restlichen 10 % bezahlst du als Selbstbehalt – allerdings nur bis zu einer gesetzlichen Obergrenze.
In diesem Ratgeber zeigen wir dir anhand einfacher Beispiele, wie Franchise und Selbstbehalt funktionieren, welche Beträge 2027 gelten und wie du deine Gesundheitskosten berechnen kannst.
Was ist der Unterschied zwischen Franchise und Selbstbehalt?
Franchise und Selbstbehalt sind zwei Bestandteile der sogenannten Kostenbeteiligung in der obligatorischen Krankenversicherung.
| Franchise | Selbstbehalt | |
|---|---|---|
| Was bedeutet das? | Betrag, den du zuerst selbst bezahlst | Anteil an den weiteren Kosten |
| Wann fällt er an? | Zu Beginn der gedeckten Gesundheitskosten eines Kalenderjahres | Sobald die Franchise ausgeschöpft ist |
| Wie hoch ist er? | Bei Erwachsenen CHF 300 bis CHF 2'500 | Normalerweise 10 % |
| Jährliche Obergrenze | Höhe der gewählten Franchise | CHF 700 für Erwachsene |
| Gilt er jedes Jahr neu? | Ja | Ja |
| Kann ich ihn selbst wählen? | Ja, innerhalb der angebotenen Franchisestufen | Nein |
Einfach gesagt: Zuerst bezahlst du die Franchise. Danach bezahlst du den Selbstbehalt. Den übrigen Betrag der versicherten Leistungen übernimmt deine Krankenkasse.
1. Was ist die Franchise bei der Krankenkasse?
Die Franchise ist ein fester Jahresbetrag, bis zu dessen Höhe du die gedeckten Behandlungskosten selbst übernimmst.
Für Erwachsene beträgt die tiefste Franchise CHF 300 und die höchste CHF 2'500 pro Kalenderjahr.
Du kannst zwischen folgenden sechs Franchisen wählen:
| Franchise für Erwachsene | Bedeutung |
|---|---|
| CHF 300 | Tiefste Franchise, normalerweise höhere Prämie |
| CHF 500 | Etwas tiefere Prämie |
| CHF 1'000 | Mittlere Kostenbeteiligung |
| CHF 1'500 | Höhere Kostenbeteiligung |
| CHF 2'000 | Hohe Kostenbeteiligung |
| CHF 2'500 | Höchste Franchise, normalerweise tiefere Prämie |
Nicht jeder Versicherer muss sämtliche Wahlfranchisen anbieten.
Beispiel: Franchise CHF 300
Du hast eine Franchise von CHF 300 gewählt.
Im Januar gehst du zum Arzt. Die Behandlung kostet CHF 200.
Da du deine Franchise noch nicht ausgeschöpft hast, bezahlst du die gesamten CHF 200 selbst.
Im März erhältst du eine weitere Arztrechnung über CHF 400.
Von dieser Rechnung bezahlst du zunächst noch CHF 100, damit deine Franchise von CHF 300 vollständig ausgeschöpft ist.
Auf den verbleibenden CHF 300 fällt ein Selbstbehalt von 10 % an, also CHF 30.
Die Krankenkasse übernimmt die übrigen CHF 270.
Damit sieht die Rechnung so aus:
| Betrag | |
|---|---|
| Erste Arztrechnung | CHF 200 |
| Zweite Arztrechnung | CHF 400 |
| Gesamte Behandlungskosten | CHF 600 |
| Deine Franchise | CHF 300 |
| Dein Selbstbehalt | CHF 30 |
| Du bezahlst insgesamt | CHF 330 |
| Die Krankenkasse bezahlt | CHF 270 |
Bei allen weiteren gedeckten Behandlungskosten im selben Jahr bezahlst du normalerweise nur noch den Selbstbehalt, bis auch dessen Jahresobergrenze erreicht ist.
Muss ich die Franchise jedes Jahr bezahlen?
Nein. Die Franchise ist keine zusätzliche Jahresgebühr.
Du bezahlst sie nur, soweit tatsächlich entsprechende Gesundheitskosten entstehen.
Wenn du eine Franchise von CHF 2'500 hast, aber im ganzen Jahr keine medizinischen Leistungen benötigst, musst du auch keine Franchise bezahlen.
Du bezahlst lediglich deine regulären Krankenkassenprämien.
Entstehen dagegen Gesundheitskosten von CHF 800, musst du bei einer Franchise von CHF 2'500 diese CHF 800 selbst übernehmen.
2. Was ist der Selbstbehalt?
Sobald du deine Franchise vollständig ausgeschöpft hast, beteiligt sich die Krankenkasse an den weiteren gedeckten Behandlungskosten.
Du bezahlst normalerweise noch 10 % Selbstbehalt, während die Krankenkasse die restlichen 90 % übernimmt.
Für Erwachsene ist der gewöhnliche Selbstbehalt auf CHF 700 pro Kalenderjahr begrenzt.
Beispiel: Selbstbehalt berechnen
Du hast deine Franchise von CHF 300 bereits vollständig bezahlt.
Nun erhältst du eine weitere Arztrechnung über CHF 1'000.
Die Kosten werden wie folgt aufgeteilt:
| Betrag | |
|---|---|
| Behandlungskosten | CHF 1'000 |
| Selbstbehalt 10 % | CHF 100 |
| Krankenkasse übernimmt 90 % | CHF 900 |
Du bezahlst also nur noch CHF 100 selbst.
Wann muss ich keinen Selbstbehalt mehr bezahlen?
Wenn du im laufenden Kalenderjahr den gewöhnlichen maximalen Selbstbehalt von CHF 700 erreicht hast, übernimmt die Krankenkasse die weiteren gedeckten Kosten grundsätzlich vollständig.
Bei bestimmten Medikamenten gelten jedoch besondere Regeln zum erhöhten Selbstbehalt. Auch der Spitalbeitrag kann zusätzlich anfallen.
3. Wie hoch ist die maximale Kostenbeteiligung pro Jahr?
Für Erwachsene ergibt sich die reguläre maximale Kostenbeteiligung aus der gewählten Franchise und dem jährlichen Selbstbehalt von höchstens CHF 700.
| Franchise | Maximaler gewöhnlicher Selbstbehalt | Maximale reguläre Kostenbeteiligung |
|---|---|---|
| CHF 300 | CHF 700 | CHF 1'000 |
| CHF 500 | CHF 700 | CHF 1'200 |
| CHF 1'000 | CHF 700 | CHF 1'700 |
| CHF 1'500 | CHF 700 | CHF 2'200 |
| CHF 2'000 | CHF 700 | CHF 2'700 |
| CHF 2'500 | CHF 700 | CHF 3'200 |
Was bedeutet das konkret?
Mit der tiefsten Franchise von CHF 300 musst du für gewöhnliche gedeckte Behandlungskosten höchstens CHF 1'000 pro Jahr selbst bezahlen.
Bei der höchsten Franchise von CHF 2'500 sind es maximal CHF 3'200.
Wichtig: Diese Obergrenzen gelten für die reguläre Kostenbeteiligung. Nicht enthalten sind deine monatlichen Krankenkassenprämien, allfällige Spitalbeiträge oder Leistungen, die von der Grundversicherung nicht übernommen werden.
Ausserdem können bestimmte Medikamente mit einem erhöhten Selbstbehalt von 40 % dazu führen, dass die tatsächlich bezahlte Kostenbeteiligung höher ausfällt.
4. Rechenbeispiele: Wer bezahlt wie viel?
Wie viel du selbst bezahlst, hängt von deiner Franchise und der Höhe der gedeckten Gesundheitskosten ab.
Vergleichen wir die beiden Franchisen CHF 300 und CHF 2'500.
Beispiel bei CHF 2'000 Gesundheitskosten
| Franchise CHF 300 | Franchise CHF 2'500 | |
|---|---|---|
| Behandlungskosten | CHF 2'000 | CHF 2'000 |
| Franchise bezahlt | CHF 300 | CHF 2'000 |
| Selbstbehalt | CHF 170 | CHF 0 |
| Du bezahlst | CHF 470 | CHF 2'000 |
| Krankenkasse bezahlt | CHF 1'530 | CHF 0 |
Bei einer Franchise von CHF 300 übernimmt die Krankenkasse bereits einen grossen Teil dieser Behandlungskosten.
Bei CHF 2'500 Franchise musst du dagegen die gesamten CHF 2'000 selbst bezahlen, weil die Franchise noch nicht ausgeschöpft ist.
Allerdings bezahlst du mit einer höheren Franchise normalerweise tiefere monatliche Prämien.
Beispiel bei CHF 10'000 Gesundheitskosten
| Franchise CHF 300 | Franchise CHF 2'500 | |
|---|---|---|
| Behandlungskosten | CHF 10'000 | CHF 10'000 |
| Franchise bezahlt | CHF 300 | CHF 2'500 |
| Selbstbehalt | CHF 700 | CHF 700 |
| Du bezahlst | CHF 1'000 | CHF 3'200 |
| Krankenkasse bezahlt | CHF 9'000 | CHF 6'800 |
Bei hohen Gesundheitskosten wird die maximale reguläre Kostenbeteiligung erreicht.
Die Krankenkasse übernimmt dann die weiteren versicherten Kosten, abgesehen von den gesetzlichen Sonderregelungen.
Vergleich bei verschiedenen Gesundheitskosten
| Gedeckte Gesundheitskosten | Dein Anteil mit CHF 300 Franchise | Dein Anteil mit CHF 2'500 Franchise |
|---|---|---|
| CHF 0 | CHF 0 | CHF 0 |
| CHF 200 | CHF 200 | CHF 200 |
| CHF 500 | CHF 320 | CHF 500 |
| CHF 1'000 | CHF 370 | CHF 1'000 |
| CHF 2'000 | CHF 470 | CHF 2'000 |
| CHF 5'000 | CHF 770 | CHF 2'750 |
| CHF 10'000 | CHF 1'000 | CHF 3'200 |
Die Tabelle berücksichtigt ausschliesslich die gewöhnliche Kostenbeteiligung auf vollständig gedeckten medizinischen Leistungen. Prämien, Spitalbeiträge und Sonderregelungen sind nicht enthalten.
5. Was ist der Unterschied zwischen Krankenkassenprämie, Franchise und Selbstbehalt?
Neben Franchise und Selbstbehalt bezahlst du auch eine monatliche Krankenkassenprämie.
Diese drei Beträge erfüllen unterschiedliche Funktionen.
Krankenkassenprämie: Der feste Betrag, den du jeden Monat für deinen Versicherungsschutz bezahlst – unabhängig davon, ob du medizinische Leistungen benötigst.
Franchise: Der jährliche Betrag, bis zu dessen Höhe du deine gedeckten Behandlungskosten zunächst vollständig selbst bezahlst.
Selbstbehalt: Der Anteil an den weiteren gedeckten Behandlungskosten, nachdem deine Franchise ausgeschöpft ist.
Beispiel für deine jährlichen Gesamtkosten
Angenommen, du bezahlst CHF 400 pro Monat für deine Krankenkasse und hast eine Franchise von CHF 300.
Im ganzen Jahr entstehen dir CHF 2'000 an gedeckten Gesundheitskosten.
| Kostenart | Betrag |
|---|---|
| Krankenkassenprämien (12 × CHF 400) | CHF 4'800 |
| Franchise | CHF 300 |
| Selbstbehalt | CHF 170 |
| Deine jährlichen Gesamtkosten | CHF 5'270 |
Das Beispiel verdeutlicht, weshalb du beim Krankenkassenvergleich nicht nur auf die Monatsprämie achten solltest.
Eine günstige Prämie kann mit einer höheren möglichen Kostenbeteiligung verbunden sein.
6. Wann beginnt die Franchise wieder bei null?
Die Franchise und der Selbstbehalt werden in der Schweizer Grundversicherung für jedes Kalenderjahr neu berechnet.
Das bedeutet: Am 1. Januar beginnt die jährliche Kostenbeteiligung wieder von vorne.
Wenn du deine Franchise und deinen maximalen Selbstbehalt im Jahr 2026 bereits vollständig ausgeschöpft hast, gilt das nicht automatisch auch für 2027.
Ab dem 1. Januar 2027 musst du deine gewählte Franchise erneut durch entsprechende Gesundheitskosten erreichen.
Was passiert mit Arztrechnungen vom Dezember?
Entscheidend ist grundsätzlich das Datum der medizinischen Behandlung und nicht das Datum, an dem du die Rechnung erhältst.
Wirst du beispielsweise am 20. Dezember 2026 behandelt, die Rechnung kommt aber erst im Februar 2027, gehört die Behandlung zur Kostenbeteiligung des Jahres 2026.
Bei länger dauernden Behandlungen können die Leistungen entsprechend dem jeweiligen Behandlungszeitraum unterschiedlichen Kalenderjahren zugeordnet werden.
Muss ich die Franchise bei einem Krankenkassenwechsel zweimal bezahlen?
Nein. Bei einem zulässigen Wechsel der Grundversicherung während des Jahres wird die bereits geleistete Kostenbeteiligung berücksichtigt.
Du musst die Jahresfranchise und den maximalen Selbstbehalt deshalb nicht allein wegen des Versichererwechsels nochmals vollständig bezahlen.
Lass dir von der bisherigen Krankenkasse bestätigen, welche Beträge bereits angerechnet wurden.
7. Franchise und Selbstbehalt bei Kindern
Für Kinder und Jugendliche gelten tiefere Kostenbeteiligungen als für Erwachsene.
Die ordentliche Franchise beträgt CHF 0. Eltern können freiwillig eine höhere Franchise bis CHF 600 wählen, um die Prämien zu reduzieren.
Der gewöhnliche Selbstbehalt beträgt auch bei Kindern 10 %, höchstens jedoch CHF 350 pro Kalenderjahr.
| Erwachsene | Kinder | |
|---|---|---|
| Ordentliche Franchise | CHF 300 | CHF 0 |
| Höchste wählbare Franchise | CHF 2'500 | CHF 600 |
| Maximaler gewöhnlicher Selbstbehalt | CHF 700 | CHF 350 |
| Maximale reguläre Kostenbeteiligung bei tiefster Franchise | CHF 1'000 | CHF 350 |
| Maximale reguläre Kostenbeteiligung bei höchster Franchise | CHF 3'200 | CHF 950 |
Beispiel: Kind mit Franchise CHF 0
Dein Kind hat im Laufe des Jahres gedeckte Gesundheitskosten von CHF 1'000.
Da keine Franchise anfällt, berechnet die Krankenkasse normalerweise direkt den Selbstbehalt von 10 %.
Du bezahlst also CHF 100, während die Krankenkasse CHF 900 übernimmt.
Bei höheren Gesundheitskosten steigt der gewöhnliche Selbstbehalt maximal auf CHF 350 pro Kalenderjahr.
Besondere Regelung für Familien
Wenn mehrere Kinder derselben Familie beim gleichen Versicherer versichert sind, gelten zusätzliche Höchstgrenzen für die gemeinsame Kostenbeteiligung.
Bei der ordentlichen Kinderfranchise von CHF 0 beträgt die gesamte reguläre Kostenbeteiligung für die Kinder zusammen höchstens CHF 1'000 pro Jahr.
Bei freiwillig höheren Kinderfranchisen gelten besondere Berechnungsregeln.
Diese Familienregelung kann bei der Wahl einer Krankenkasse für mehrere Kinder eine Rolle spielen.
8. Muss ich im Spital zusätzlich bezahlen?
Ja. Bei einem stationären Spitalaufenthalt fällt grundsätzlich zusätzlich zur Franchise und zum Selbstbehalt ein gesetzlicher Spitalbeitrag von CHF 15 pro Tag an.
Dieser Beitrag dient der Beteiligung an den Verpflegungskosten während des Spitalaufenthalts.
Er ist zeitlich nicht begrenzt und gehört nicht zur Obergrenze des gewöhnlichen Selbstbehalts.
Der Austrittstag und Urlaubstage werden dabei nicht als beitragspflichtige Spitaltage gezählt.
Wer muss keinen Spitalbeitrag bezahlen?
Vom Spitalbeitrag befreit sind:
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
- Junge Erwachsene bis 25 Jahre, die sich in Ausbildung befinden
- Frauen für gesetzliche Mutterschaftsleistungen
Bei einem längeren stationären Aufenthalt kann der Spitalbeitrag für andere versicherte Personen eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen.
9. Wann muss ich keine Franchise und keinen Selbstbehalt bezahlen?
Es gibt gesetzlich vorgesehene Ausnahmen von der gewöhnlichen Kostenbeteiligung.
Schwangerschaft und Mutterschaft
Bei bestimmten Mutterschaftsleistungen fällt keine Franchise und kein Selbstbehalt an.
Dazu gehören insbesondere die gesetzlich vorgesehenen Schwangerschaftskontrollen, die Geburt und weitere spezifische Mutterschaftsleistungen.
Zusätzlich sind Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt auch für allgemeine medizinische Leistungen und Pflegeleistungen bei Krankheit von der Kostenbeteiligung befreit.
Das gilt in dieser Zeit auch für Krankheiten, die nicht direkt mit der Schwangerschaft zusammenhängen.
Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen
Auch bei bestimmten gesetzlich vorgesehenen Präventionsmassnahmen entfällt die Kostenbeteiligung ganz oder teilweise.
Beispiele sind bestimmte Untersuchungen im Rahmen anerkannter Brustkrebs- oder Darmkrebs-Früherkennungsprogramme.
Welche Ausnahmen gelten, hängt von der jeweiligen Untersuchung und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Unfallversicherung über den Arbeitgeber
Wenn du über deinen Arbeitgeber nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) versichert bist, werden gedeckte Unfallbehandlungen grundsätzlich ohne Franchise und Selbstbehalt abgerechnet.
Anders ist es, wenn eine Unfallbehandlung über die Grundversicherung abgewickelt wird. Dann gelten normalerweise die gleichen Kostenbeteiligungsregeln wie bei einer Krankheit.
10. Warum muss ich bei gewissen Medikamenten 40 % Selbstbehalt bezahlen?
Normalerweise beträgt der Selbstbehalt bei der Krankenkasse 10 %.
Für bestimmte Medikamente gilt jedoch ein erhöhter Selbstbehalt von 40 %.
Das betrifft Arzneimittel, die im Vergleich zu austauschbaren Präparaten mit demselben Wirkstoff einen bestimmten Preisgrenzwert überschreiten.
Damit sollen Versicherte einen Anreiz erhalten, günstigere und gleichwertige Medikamente zu wählen.
Betrifft das nur Originalmedikamente?
Nein. Der erhöhte Selbstbehalt kann sowohl Originalpräparate als auch Generika und Biosimilars betreffen.
Entscheidend ist die Preisregelung des betreffenden Medikaments.
Wenn ein Arzt ein teureres Präparat ausdrücklich aus medizinischen Gründen verordnet, kann der erhöhte Selbstbehalt entfallen.
Gilt dann trotzdem die Obergrenze von CHF 700?
Hier gibt es eine Besonderheit.
Bei Medikamenten mit 40 % Selbstbehalt wird nicht der gesamte tatsächlich bezahlte Betrag an die jährliche Selbstbehaltsgrenze angerechnet.
Deshalb kann die tatsächlich bezahlte Kostenbeteiligung höher ausfallen als die regulären CHF 700 beziehungsweise CHF 350 bei Kindern.
Sobald die massgebende jährliche Selbstbehaltsgrenze erreicht ist, wird auch bei diesen Medikamenten kein weiterer Selbstbehalt erhoben.
Unser Tipp: Frage bei deiner Arztpraxis oder Apotheke nach, ob für ein verordnetes Medikament ein günstigeres austauschbares Präparat mit normalem Selbstbehalt verfügbar ist.
11. Welche Gesundheitskosten zählen zur Franchise?
Grundsätzlich werden die Kosten jener Leistungen auf deine Franchise angerechnet, die nach dem Krankenversicherungsgesetz von der Grundversicherung übernommen werden und der gewöhnlichen Kostenbeteiligung unterliegen.
Dazu können gehören:
- Arztkonsultationen
- Medizinisch notwendige Untersuchungen
- Gedeckte Medikamente
- Ärztlich verordnete und gedeckte Therapien
- Medizinisch notwendige Spitalbehandlungen
- Gedeckte Laboruntersuchungen
Nicht jede Ausgabe im Gesundheitsbereich zählt dagegen zur Franchise.
Was wird nicht angerechnet?
Beispielsweise werden gewöhnliche Fitnessabonnements, nicht gedeckte Zahnbehandlungen oder rein privat bezahlte Leistungen nicht automatisch an deine Franchise angerechnet.
Auch die monatlichen Krankenkassenprämien zählen nicht zur Franchise.
Bei Leistungen, die von der gesetzlichen Kostenbeteiligung ausgenommen sind, erfolgt ebenfalls keine gewöhnliche Franchiseanrechnung.
Wichtig: Wenn du eine Arztrechnung selbst bezahlst, weil du eine hohe Franchise hast, solltest du diese trotzdem bei deiner Krankenkasse erfassen lassen. So wird dein bereits bezahlter Betrag korrekt auf die Jahresfranchise angerechnet.
12. Wer bezahlt die Arztrechnung – ich oder die Krankenkasse?
Die Kostenbeteiligung ist gesetzlich geregelt. Die eigentliche Rechnungsstellung kann jedoch auf zwei Arten erfolgen.
Tiers garant: Du erhältst die Rechnung
Bei diesem System stellt dir die Arztpraxis die Rechnung direkt zu.
Du reichst sie bei deiner Krankenkasse ein. Diese prüft, welche Kosten übernommen werden, und erstattet dir den entsprechenden Betrag nach Abzug deiner Kostenbeteiligung.
Tiers payant: Die Krankenkasse erhält die Rechnung
Bei diesem System rechnet die Arztpraxis, Apotheke oder das Spital direkt mit deiner Krankenkasse ab.
Deine Krankenkasse bezahlt die Rechnung und stellt dir anschliessend deine Franchise und deinen Selbstbehalt in Rechnung.
In beiden Fällen gelten grundsätzlich dieselben gesetzlichen Regeln für Franchise und Selbstbehalt. Der Unterschied besteht hauptsächlich im Zahlungs- und Abrechnungsablauf.
13. Welche Franchise lohnt sich für mich?
Die Franchise beeinflusst nicht nur die Höhe deiner Kostenbeteiligung, sondern auch die monatliche Krankenkassenprämie.
Grundsätzlich gilt:
- Eine tiefe Franchise bedeutet normalerweise höhere Monatsprämien, dafür aber eine tiefere mögliche Kostenbeteiligung.
- Eine hohe Franchise bedeutet normalerweise tiefere Monatsprämien, dafür aber ein höheres finanzielles Risiko bei medizinischen Behandlungen.
Die optimale Franchise hängt deshalb von deinen erwarteten Gesundheitskosten und deiner persönlichen finanziellen Situation ab.
Beispiel: Franchise CHF 300 oder CHF 2'500?
Angenommen, du sparst mit der Franchise CHF 2'500 jährlich CHF 1'400 an Krankenkassenprämien.
Wenn du kaum zum Arzt gehst, kann die höhere Franchise finanziell vorteilhaft sein.
Entstehen dagegen hohe Gesundheitskosten, zahlst du mit der Franchise CHF 2'500 bis zu CHF 2'200 mehr reguläre Kostenbeteiligung als mit der Franchise CHF 300.
Du solltest deshalb nicht nur die Prämienersparnis, sondern auch das mögliche zusätzliche Kostenrisiko berücksichtigen.
Weiterführender Ratgeber: Welche Franchise ist die richtige? CHF 300 oder 2'500?
Häufige Fragen zu Franchise und Selbstbehalt
Was ist der Unterschied zwischen Franchise und Selbstbehalt?
Die Franchise ist der Betrag, den du pro Kalenderjahr zuerst selbst an gedeckten Gesundheitskosten bezahlst. Sobald sie ausgeschöpft ist, bezahlst du normalerweise 10 % der weiteren gedeckten Kosten als Selbstbehalt.
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei der Krankenkasse 2027?
Der gewöhnliche Selbstbehalt beträgt 10 %, maximal CHF 700 pro Kalenderjahr für Erwachsene und CHF 350 für Kinder. Für bestimmte Medikamente kann ein erhöhter Selbstbehalt von 40 % gelten.
Was ist die maximale Franchise in der Schweiz?
Für Erwachsene beträgt die höchste wählbare Franchise CHF 2'500. Bei Kindern liegt die höchste gesetzlich zulässige Wahlfranchise bei CHF 600.
Muss ich bei einer Franchise von CHF 2'500 immer CHF 2'500 bezahlen?
Nein. Du bezahlst die Franchise nur, soweit tatsächlich entsprechende Gesundheitskosten entstehen. Hast du im Jahr keine solchen Kosten, fällt auch keine Franchise an.
Was passiert, wenn meine Arztrechnung höher als die Franchise ist?
Du bezahlst zunächst den noch offenen Teil deiner Franchise. Auf den darüberliegenden gedeckten Betrag fällt normalerweise ein Selbstbehalt von 10 % an. Den Rest übernimmt die Krankenkasse.
Wann übernimmt die Krankenkasse 100 % der Kosten?
Sobald deine Franchise und der maximale gewöhnliche Selbstbehalt ausgeschöpft sind, übernimmt die Grundversicherung weitere gedeckte Leistungen grundsätzlich vollständig. Ausnahmen und besondere Kostenbeiträge können weiterhin gelten.
Wird die Franchise jeden Januar zurückgesetzt?
Ja. Die jährliche Kostenbeteiligung beginnt am 1. Januar neu. Massgebend für die Zuordnung ist grundsätzlich das Behandlungsdatum und nicht das Rechnungsdatum.
Zählen Medikamente zur Franchise?
Ja, sofern es sich um gedeckte und kostenbeteiligungspflichtige Medikamente handelt. Nach Ausschöpfen der Franchise fällt normalerweise Selbstbehalt an, bei bestimmten Medikamenten auch ein erhöhter Satz von 40 %.
Zählen die Krankenkassenprämien zur Franchise?
Nein. Die monatlichen Krankenkassenprämien sind unabhängig von Franchise und Selbstbehalt zu bezahlen und werden nicht auf die jährliche Kostenbeteiligung angerechnet.
Muss ich bei einem Unfall Franchise und Selbstbehalt bezahlen?
Das hängt davon ab, welche Versicherung zuständig ist. Bei einer gedeckten Behandlung über die obligatorische Unfallversicherung nach UVG fällt grundsätzlich keine Franchise und kein Selbstbehalt an. Bei einer Unfallbehandlung über die Grundversicherung gelten normalerweise die regulären Kostenbeteiligungen.
Haben Kinder eine Franchise?
Die ordentliche Franchise für Kinder beträgt CHF 0. Eltern können freiwillig eine höhere Franchise bis CHF 600 wählen, um die monatlichen Prämien zu reduzieren.
Muss ich bei einer Schwangerschaft Franchise und Selbstbehalt bezahlen?
Für gesetzlich vorgesehene Mutterschaftsleistungen fällt keine Kostenbeteiligung an. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt sind auch allgemeine medizinische Leistungen und Pflegeleistungen bei Krankheit von der Kostenbeteiligung befreit.
Kann ich die Franchise mitten im Jahr ändern?
Ein gewöhnlicher Wechsel der Franchise ist nur auf den Beginn eines neuen Kalenderjahres möglich. Die Krankenkasse muss dabei die gesetzlich vorgesehenen Fristen beachten.
Was passiert mit meinem Selbstbehalt, wenn ich die Krankenkasse wechsle?
Bei einem zulässigen Wechsel während des Jahres werden bereits erreichte Beträge berücksichtigt. Du musst deshalb nicht allein wegen des Versichererwechsels eine zweite vollständige Jahreskostenbeteiligung bezahlen.
Fazit: Franchise und Selbstbehalt bestimmen deine zusätzlichen Krankenkassenkosten
Bei der Schweizer Krankenkasse bezahlst du neben der monatlichen Prämie auch einen Teil deiner medizinischen Behandlungskosten.
Die Franchise ist der Betrag, den du jedes Jahr zuerst selbst übernimmst. Sobald diese ausgeschöpft ist, bezahlst du normalerweise noch 10 % Selbstbehalt.
Für Erwachsene beträgt die maximale reguläre Kostenbeteiligung zwischen CHF 1'000 und CHF 3'200 pro Jahr, abhängig von der gewählten Franchise. Hinzu kommen gegebenenfalls Spitalbeiträge und gesetzliche Sonderregelungen.
Unser Tipp: Vergleiche bei der Wahl deiner Krankenkasse nicht nur die Monatsprämie, sondern berücksichtige auch deine erwarteten Gesundheitskosten und die mögliche Kostenbeteiligung.
Auf K-Check kannst du die Krankenkassenprämien für deinen Wohnort vergleichen und prüfen, welche Kombination aus Franchise, Versicherungsmodell und Krankenkasse zu deiner Situation passt.