Krankenkasse wechseln trotz laufender Behandlung: Was musst du beachten?

Du befindest dich in einer laufenden medizinischen Behandlung und möchtest deine Krankenkasse wechseln? Das ist in der Schweiz grundsätzlich problemlos möglich. Die neue Krankenkasse muss dich in der obligatorischen Grundversicherung aufnehmen – auch wenn du chronisch krank bist, regelmässig Medikamente benötigst oder eine Operation bevorsteht.

Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Besonders bei längerfristigen Therapien, bestehenden Kostengutsprachen und geplanten Spitalaufenthalten solltest du den Wechsel sorgfältig vorbereiten.

In diesem Ratgeber erfährst du, welche Behandlungen nach einem Krankenkassenwechsel weiterhin übernommen werden, was mit bereits bewilligten Leistungen passiert und wie du sicherstellst, dass deine medizinische Betreuung möglichst ohne Unterbruch weiterläuft.

Das Wichtigste zum Krankenkassenwechsel bei laufender Behandlung

  • Wechsel trotz Krankheit möglich: Die neue Grundversicherung muss dich unabhängig von deinem Gesundheitszustand aufnehmen.
  • Keine Gesundheitsprüfung: Für den Wechsel der obligatorischen Grundversicherung musst du keinen Gesundheitsfragebogen ausfüllen.
  • Behandlungen können weitergeführt werden: Der gesetzliche Leistungsumfang bleibt grundsätzlich gleich.
  • Kostengutsprachen prüfen: Bereits erteilte Zusagen der bisherigen Krankenkasse gelten nicht automatisch beim neuen Versicherer.
  • Arztwahl beachten: Bei Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modellen können besondere Zugangsregeln gelten.
  • Zusatzversicherung behalten: Bestehende Zusatzversicherungen solltest du nicht vorschnell kündigen.
  • Kündigungsfrist: Für einen Wechsel per 1. Januar 2027 muss die Kündigung spätestens am 30. November 2026 eintreffen.

Kann ich die Krankenkasse wechseln, obwohl ich krank bin?

Ja. In der obligatorischen Grundversicherung besteht in der Schweiz eine gesetzliche Aufnahmepflicht.

Jede zugelassene Krankenkasse muss dich im Rahmen ihres örtlichen Tätigkeitsbereichs unabhängig von deinem Gesundheitszustand aufnehmen.

Das gilt auch, wenn du:

  • An einer chronischen Erkrankung leidest.
  • Regelmässig Medikamente benötigst.
  • Eine laufende Physiotherapie oder Psychotherapie besuchst.
  • Eine Operation geplant hast.
  • Bereits hohe Gesundheitskosten verursachst.
  • Wegen einer schweren Erkrankung langfristig medizinisch betreut wirst.

Die Krankenkasse darf dich nicht wegen einer bestehenden Diagnose ablehnen oder einen individuellen Prämienzuschlag aufgrund deiner Krankheit verlangen.

Du musst für die Grundversicherung auch keinen Gesundheitsfragebogen beantworten.

Bleiben die Leistungen nach dem Wechsel gleich?

Alle Schweizer Krankenkassen müssen in der obligatorischen Grundversicherung denselben gesetzlich vorgeschriebenen Leistungsumfang anbieten.

Dazu gehören unter anderem medizinisch notwendige Arztbehandlungen, gesetzlich gedeckte Medikamente, Spitalbehandlungen sowie bestimmte Therapien.

Wenn eine Behandlung zum gesetzlichen Pflichtleistungskatalog gehört und die Voraussetzungen erfüllt sind, bleibt sie grundsätzlich auch nach einem Wechsel versichert.

Wichtig: Bei bestimmten Behandlungen muss der Versicherer die medizinische Notwendigkeit oder die besonderen Leistungsvoraussetzungen individuell prüfen. Bereits erteilte Bewilligungen sind deshalb nicht in jedem Fall übertragbar.

Was passiert mit meiner laufenden Behandlung nach dem Wechsel?

Grundsätzlich kannst du eine laufende medizinische Behandlung auch nach einem Krankenkassenwechsel weiterführen.

Dabei solltest du unterscheiden, ob es sich um eine gewöhnliche, gesetzlich gedeckte Behandlung oder um eine Leistung mit besonderer Bewilligung handelt.

Laufende BehandlungKrankenkassenwechsel möglich?Besonders beachten
HausarztbehandlungJaTeilnahme am neuen Versicherungsmodell
Fachärztliche BehandlungJaÜberweisungsregeln des neuen Modells
PhysiotherapieJaVerordnung und allfällige Kostengutsprache
PsychotherapieJaAnordnung und Bewilligung bei längeren Therapien
Chronische ErkrankungJaMedikamente und besondere Leistungszusagen
Geplante OperationJaKostengutsprache und Spitalwahl
Laufender SpitalaufenthaltJaBesondere stationäre Abrechnungsregeln
RehabilitationJaErforderliche Kostengutsprache
Teure SpezialmedikamenteJaIndividuelle Kostenübernahme prüfen

Bei gewöhnlichen Pflichtleistungen ist der Wechsel meist unkompliziert. Je komplexer oder teurer eine laufende Behandlung ist, desto wichtiger wird die vorgängige Abstimmung mit dem neuen Versicherer.

Krankenkasse wechseln während einer Physiotherapie

Wenn du bereits Physiotherapie erhältst, kannst du deine Grundversicherung grundsätzlich trotzdem wechseln.

Medizinisch notwendige Physiotherapie gehört unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu den Leistungen der Grundversicherung.

Dafür benötigst du normalerweise eine ärztliche Verordnung und eine zugelassene Physiotherapeutin oder einen zugelassenen Physiotherapeuten.

Muss ich nach dem Wechsel eine neue Verordnung einholen?

Nicht automatisch.

Eine noch gültige ärztliche Verordnung wird durch den Wechsel des Versicherers nicht grundsätzlich ungültig.

Allerdings solltest du vor dem Wechsel klären, ob die neue Krankenkasse weitere Unterlagen benötigt oder ob für eine längerfristige Behandlung eine Kostengutsprache erforderlich ist.

Gerade bei umfangreichen Therapien oder bereits mehrfach verlängerten Behandlungsserien kann eine zusätzliche Prüfung notwendig werden.

Unser Tipp: Informiere deine Physiotherapiepraxis rechtzeitig über den Versichererwechsel. So können die Behandlungen den zuständigen Versicherern korrekt zugeordnet und die erforderlichen Dokumente vorbereitet werden.

Krankenkasse wechseln während einer Psychotherapie

Auch während einer laufenden Psychotherapie kannst du die obligatorische Grundversicherung wechseln.

Seit Juli 2022 können psychologische Psychotherapien unter bestimmten Voraussetzungen über die Grundversicherung abgerechnet werden, wenn eine entsprechende ärztliche Anordnung vorliegt.

Dabei gelten gesetzliche Vorgaben zur Anzahl der Sitzungen und zur Verlängerung der Therapie.

Was passiert mit meiner bisherigen Therapie?

Eine laufende Psychotherapie muss wegen eines Krankenkassenwechsels nicht grundsätzlich abgebrochen werden.

Wenn deine ärztliche Anordnung weiterhin gültig ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Behandlung normalerweise fortgesetzt werden.

Allerdings solltest du die bestehenden Unterlagen und allfällige Bewilligungen prüfen lassen.

Was gilt nach 30 Therapiesitzungen?

Für die Weiterführung einer psychologischen Psychotherapie nach 30 Sitzungen ist grundsätzlich eine Kostengutsprache des Versicherers erforderlich.

Wenn du bereits eine solche Kostengutsprache von deiner bisherigen Krankenkasse erhalten hast, solltest du vor dem Wechsel klären, ob die neue Krankenkasse eine erneute Prüfung verlangt.

Eine bestehende Bewilligung des bisherigen Versicherers ist für die neue Krankenkasse nicht automatisch verbindlich.

Wichtig: Besprich den Wechsel frühzeitig mit deiner behandelnden Fachperson, damit notwendige Berichte und Unterlagen rechtzeitig bereitstehen.

Krankenkasse wechseln bei einer chronischen Erkrankung

Besonders Menschen mit chronischen Erkrankungen verzichten manchmal auf einen Krankenkassenwechsel, weil sie befürchten, ihre Behandlung könnte nicht mehr bezahlt werden.

Diese Sorge ist bei gewöhnlichen Pflichtleistungen der Grundversicherung grundsätzlich unbegründet.

Auch mit Diabetes, Rheuma, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder anderen chronischen Krankheiten darfst du deine Grundversicherung wechseln.

Die neue Krankenkasse muss dich aufnehmen und die gesetzlich gedeckten medizinischen Leistungen übernehmen.

Was passiert mit meinen Medikamenten?

Medikamente, welche die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Grundversicherung erfüllen, bleiben grundsätzlich versichert.

Das betrifft beispielsweise Arzneimittel der Spezialitätenliste, sofern sie für den vorgesehenen Einsatz vergütet werden und allfällige Einschränkungen eingehalten sind.

Bei bestimmten Medikamenten kann allerdings eine besondere Kostengutsprache erforderlich sein.

Das gilt unter anderem bei gewissen teuren Arzneimitteln oder Behandlungen ausserhalb der gewöhnlichen zugelassenen Anwendung.

Besondere Vorsicht bei Spezialmedikamenten

Wenn du Medikamente erhältst, deren Kosten deine bisherige Krankenkasse individuell bewilligt hat, solltest du dich vor dem Wechsel unbedingt mit dem neuen Versicherer abstimmen.

Die neue Krankenkasse kann die gesetzlichen Voraussetzungen und die medizinische Notwendigkeit neu beurteilen.

Eine bisherige Kostengutsprache bedeutet deshalb nicht automatisch, dass die Kosten auch beim neuen Versicherer ohne erneute Prüfung übernommen werden.

Unser Tipp: Lass dir bei langfristigen Spezialbehandlungen möglichst vor dem Wechsel schriftlich bestätigen, welche Unterlagen für die Fortsetzung der Kostenübernahme benötigt werden.

Was passiert mit einer bestehenden Kostengutsprache?

Eine Kostengutsprache ist die Zusage eines Versicherers, unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer medizinischen Leistung zu übernehmen.

Sie kann beispielsweise für besondere Medikamente, bestimmte Therapien oder eine stationäre Rehabilitation erforderlich sein.

Ist eine Kostengutsprache nach dem Wechsel weiterhin gültig?

Nicht automatisch. Eine Kostengutsprache deiner bisherigen Krankenkasse ist nicht zwingend für den neuen Versicherer verbindlich.

Das ist ein besonders wichtiger Punkt beim Krankenkassenwechsel während einer laufenden Behandlung.

Der neue Versicherer muss die gesetzlichen Pflichtleistungen übernehmen. Bei individuell bewilligungspflichtigen Leistungen kann er aber prüfen, ob die Voraussetzungen für die Kostenübernahme erfüllt sind.

So gehst du bei einer bestehenden Kostengutsprache vor

  1. Frage bei deiner bisherigen Krankenkasse nach einer Kopie der Kostengutsprache.
  2. Besprich mit deiner behandelnden Arztpraxis, ob die Bewilligung nach dem Wechsel erneut beantragt werden muss.
  3. Reiche notwendige medizinische Berichte rechtzeitig bei der neuen Krankenkasse ein.
  4. Kläre schriftlich, ab welchem Datum und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.
  5. Plane bewilligungspflichtige Leistungen möglichst so, dass die Finanzierung vor der Durchführung geklärt ist.

Bei längeren oder besonders kostenintensiven Behandlungen kann sich eine frühzeitige Prüfung mehrere Wochen vor dem Wechsel lohnen.

Krankenkasse wechseln vor einer geplanten Operation

Wenn du bereits einen Operationstermin vereinbart hast, kannst du deine Grundversicherung grundsätzlich trotzdem wechseln.

Dabei kommt es vor allem darauf an, wann die Operation stattfindet, wo du behandelt wirst und ob eine Kostengutsprache erforderlich ist.

Operation noch im Dezember 2026

Findet die Operation vor dem Versichererwechsel statt, ist grundsätzlich deine bisherige Krankenkasse für die in ihrer Versicherungszeit erbrachten gedeckten Leistungen zuständig.

Bei stationären Aufenthalten, die über den Jahreswechsel hinaus dauern, gelten allerdings besondere Abrechnungsregeln.

Operation erst im Januar 2027

Wenn deine Operation erst nach dem Versichererwechsel stattfindet, ist grundsätzlich die neue Krankenkasse zuständig.

Du solltest deshalb rechtzeitig prüfen, ob bereits vorhandene Bewilligungen übernommen werden oder eine neue Kostengutsprache benötigt wird.

Kann ich im gleichen Spital bleiben?

Grundsätzlich ja, sofern das gewünschte Spital im Rahmen der Grundversicherung für die entsprechende Behandlung zur Verfügung steht und die gesetzlichen Vergütungsregeln eingehalten werden.

Bei der Spitalwahl spielen insbesondere die kantonalen Spitallisten und mögliche tarifliche Einschränkungen eine Rolle.

Bei Vertragsspitälern oder bestimmten ausserkantonalen Behandlungen können zusätzliche Kosten entstehen.

Wenn du eine private oder halbprivate Spitalzusatzversicherung hast, solltest du ausserdem prüfen, ob diese weiterhin besteht und welche Leistungen sie abdeckt.

Was passiert bei einem Spitalaufenthalt über den Jahreswechsel?

Ein besonderer Fall liegt vor, wenn du beispielsweise am 28. Dezember 2026 ins Spital eintrittst und erst am 6. Januar 2027 entlassen wirst.

Du wechselst deine Grundversicherung auf den 1. Januar 2027, befindest dich zu diesem Zeitpunkt aber weiterhin im Spital.

Wer bezahlt den Spitalaufenthalt?

Bei stationären Behandlungen, die nach den geltenden SwissDRG-, TARPSY- oder ST-Reha-Regeln abgerechnet werden, gelten besondere Bestimmungen.

Die Rechnung wird grundsätzlich nach dem Spitalaustritt an jene Krankenkasse gestellt, bei der du beim Spitaleintritt versichert warst.

Die beteiligten Krankenversicherer teilen den Rechnungsbetrag anschliessend zeitanteilig anhand der Aufenthaltstage auf.

Das bedeutet: Du musst den stationären Aufenthalt nicht wegen des Krankenkassenwechsels unterbrechen. Die administrative Abrechnung wird zwischen dem Spital und den beteiligten Versicherern koordiniert.

Muss ich deshalb zweimal Franchise bezahlen?

Hier ist zwischen Versichererwechsel und Kalenderjahreswechsel zu unterscheiden.

Die Franchise und der Selbstbehalt gelten jeweils pro Kalenderjahr.

Wenn du über den Jahreswechsel hinweg medizinisch behandelt wirst, beginnt am 1. Januar grundsätzlich eine neue jährliche Kostenbeteiligung.

Das gilt auch dann, wenn du bei deiner bisherigen Krankenkasse bleibst.

Ein Wechsel der Krankenkasse verursacht also nicht automatisch eine zusätzliche Franchise. Entscheidend ist die Zuordnung der kostenbeteiligungspflichtigen Leistungen zu den jeweiligen Jahren und die anwendbaren Abrechnungsregeln.

Bei einem stationären Aufenthalt über den Jahreswechsel solltest du die konkrete Kostenbeteiligung mit dem Spital beziehungsweise den beteiligten Versicherern klären.

Kann ich meinen bisherigen Arzt nach dem Krankenkassenwechsel behalten?

Das hängt insbesondere vom gewählten Versicherungsmodell ab.

Im Standardmodell mit freier Arztwahl kannst du grundsätzlich weiterhin zugelassene Ärztinnen und Ärzte deiner Wahl aufsuchen.

Bei alternativen Versicherungsmodellen gelten dagegen besondere Regeln.

Hausarztmodell

Beim Hausarztmodell musst du normalerweise eine Arztpraxis auswählen, die am entsprechenden Versicherungsmodell teilnimmt.

Wenn dein bisheriger Hausarzt nicht zum Netzwerk der neuen Krankenkasse gehört, kannst du ihn möglicherweise nicht mehr als reguläre erste Anlaufstelle nutzen.

HMO-Modell

Bei einem HMO-Modell erfolgt die medizinische Versorgung über ein bestimmtes Ärztezentrum oder Ärztenetz.

Prüfe deshalb, ob deine bisherige Betreuung mit den Vorgaben des neuen Modells vereinbar ist.

Telmed-Modell

Bei einem Telmed-Modell musst du normalerweise vor bestimmten Arztbesuchen eine telefonische oder digitale Erstberatung durchführen.

Je nach Versicherer gelten besondere Regeln für bestehende Behandlungen oder regelmässige Facharzttermine.

Unser Tipp: Wenn du bereits regelmässig bei bestimmten Fachärzten in Behandlung bist, solltest du vor dem Wechsel prüfen, ob deren weitere Konsultation im gewünschten Versicherungsmodell möglich ist und welche Überweisungen erforderlich sind.

Grundversicherung wechseln und Zusatzversicherung behalten

Ein besonders wichtiger Unterschied besteht zwischen der obligatorischen Grundversicherung und freiwilligen Zusatzversicherungen.

Grundversicherung: Aufnahme garantiert

Die Grundversicherung untersteht dem Krankenversicherungsgesetz (KVG).

Die Versicherer haben eine gesetzliche Aufnahmepflicht und dürfen dich wegen einer bestehenden Krankheit nicht ablehnen.

Zusatzversicherung: Keine allgemeine Aufnahmepflicht

Bei einer Zusatzversicherung ist die Situation anders.

Freiwillige Zusatzversicherungen unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Ein Versicherer kann vor dem Abschluss eine Gesundheitsprüfung verlangen und einen Antrag unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen oder Leistungsvorbehalte festlegen.

Gerade bei einer laufenden Behandlung kann der Abschluss einer neuen Zusatzversicherung deshalb schwierig werden.

Muss ich beide Versicherungen gleichzeitig wechseln?

Nein. Du kannst deine Grundversicherung wechseln und eine bestehende Zusatzversicherung beim bisherigen Anbieter behalten.

Die bisherige Krankenkasse darf dich nicht dazu zwingen, auch deine Zusatzversicherung zu kündigen.

Das ist besonders wichtig, wenn du beispielsweise eine Spitalzusatzversicherung besitzt und bereits wegen einer schweren Erkrankung behandelt wirst.

Kündige deine Zusatzversicherung deshalb nicht allein wegen eines Wechsels der Grundversicherung.

Falls du auch die Zusatzversicherung wechseln möchtest, solltest du zunächst eine verbindliche schriftliche Aufnahmebestätigung des neuen Anbieters erhalten und mögliche Ausschlüsse prüfen.

Krankenkasse wechseln trotz laufender Behandlung: Schritt für Schritt

Mit einer guten Vorbereitung lässt sich der Wechsel auch während einer medizinischen Behandlung sicher organisieren.

1. Neue Krankenkassen vergleichen

Vergleiche die Prämien der obligatorischen Grundversicherung für deinen Wohnort.

Achte neben der Monatsprämie auf die Franchise und das Versicherungsmodell.

Bei regelmässigen Behandlungen können eine tiefe Franchise und die Möglichkeit, bisherige Arztpraxen weiter zu besuchen, besonders relevant sein.

2. Laufende Behandlungen überprüfen

Erstelle eine Übersicht über die Behandlungen, die nach dem Wechsel fortgesetzt werden sollen.

Dazu gehören beispielsweise Facharzttermine, Therapiesitzungen, regelmässige Medikamente und geplante Operationen.

Prüfe, welche Leistungen besondere Bewilligungen benötigen.

3. Kostengutsprachen mit der neuen Krankenkasse klären

Wenn für deine Behandlung bereits eine Kostengutsprache vorliegt, informiere die neue Krankenkasse frühzeitig.

Frage nach, ob eine erneute Bewilligung erforderlich ist und welche Unterlagen benötigt werden.

Lass dir wichtige Zusagen möglichst schriftlich bestätigen.

4. Bisherige Grundversicherung rechtzeitig kündigen

Für den Wechsel per 1. Januar 2027 muss die Kündigung spätestens am 30. November 2026 bei deinem bisherigen Versicherer eintreffen.

Das BAG empfiehlt, die Kündigung spätestens Mitte November eingeschrieben oder per A-Post Plus zu verschicken.

Melde dich gleichzeitig bei der neuen Krankenkasse an.

5. Arztpraxen und Therapieanbieter informieren

Teile deinen behandelnden Fachpersonen rechtzeitig mit, dass du die Krankenkasse wechselst.

Gib ihnen die neue Versicherungsnummer und den Versicherungsbeginn bekannt, sobald du die entsprechenden Unterlagen erhalten hast.

Damit können sie ihre Abrechnungen und allfällige Kostengutsprachegesuche korrekt zuordnen.

6. Behandlung und Kostenübernahme kontrollieren

Prüfe nach dem Wechsel die neue Versicherungspolice sowie allfällige Bestätigungen zur Kostenübernahme.

Kontrolliere insbesondere, ob die vereinbarte Franchise, das Versicherungsmodell und der Versicherungsbeginn korrekt erfasst wurden.

Bei bewilligungspflichtigen Behandlungen solltest du sicherstellen, dass die notwendigen Zusagen vorliegen.

Kann ich mit hohen Gesundheitskosten bei einem Krankenkassenwechsel sparen?

Ja. Gerade bei regelmässigen medizinischen Behandlungen kann sich ein Vergleich der Grundversicherungsprämien lohnen.

Da die gesetzlichen Pflichtleistungen bei allen Krankenkassen grundsätzlich gleich sind, kannst du unter vergleichbaren Bedingungen möglicherweise dieselbe medizinische Versorgung günstiger versichern.

Beispiel: CHF 840 Ersparnis pro Jahr

Angenommen, du erhältst für dieselbe Franchise und ein vergleichbares Versicherungsmodell folgende Angebote:

Bisherige KasseNeue Kasse
MonatsprämieCHF 480CHF 410
JahresprämieCHF 5'760CHF 4'920
Jährliche Ersparnis–CHF 840

Die Beträge sind ein fiktives Beispiel.

Wenn du regelmässig medizinische Leistungen benötigst, bleibt die reguläre Kostenbeteiligung bei gleicher Franchise grundsätzlich nach denselben gesetzlichen Regeln berechnet.

Die tiefere Prämie kann sich daher auch bei hohen Behandlungskosten lohnen.

Allerdings solltest du sicherstellen, dass laufende Behandlungen und allfällige Kostengutsprachen mit dem neuen Versicherer geklärt sind.

Welche Franchise ist bei einer laufenden Behandlung sinnvoll?

Wenn du bereits weisst, dass im kommenden Jahr hohe medizinische Kosten entstehen werden, kann eine tiefe Franchise finanziell vorteilhaft sein.

Bei Erwachsenen beträgt die tiefste Franchise CHF 300 und die höchste CHF 2'500.

Zusätzlich fällt normalerweise ein Selbstbehalt von 10 % bis maximal CHF 700 pro Kalenderjahr an.

Daraus ergibt sich folgende maximale reguläre Kostenbeteiligung:

Gewählte FranchiseMaximale reguläre Kostenbeteiligung
CHF 300CHF 1'000
CHF 500CHF 1'200
CHF 1'000CHF 1'700
CHF 1'500CHF 2'200
CHF 2'000CHF 2'700
CHF 2'500CHF 3'200

Nicht berücksichtigt sind allfällige Spitalbeiträge, besondere Kostenbeteiligungsregeln und Leistungen ausserhalb der Grundversicherung.

Wenn du regelmässig Medikamente oder Therapien benötigst, kann die Franchise CHF 300 trotz höherer Monatsprämie günstiger sein.

Entscheidend sind die jährlichen Gesamtkosten aus Krankenkassenprämie, Franchise und Selbstbehalt.

Weiterführender Ratgeber: Welche Franchise ist die richtige? CHF 300 oder 2'500?

Wann kann ein Krankenkassenwechsel bei laufender Behandlung problematisch werden?

Der Wechsel der Grundversicherung ist gesetzlich möglich. Trotzdem gibt es Situationen, die eine besonders sorgfältige Vorbereitung erfordern.

Dazu gehören:

  • Eine komplexe oder seltene Erkrankung mit individueller Kostengutsprache.
  • Eine teure medikamentöse Behandlung, deren Vergütung gesondert geprüft werden muss.
  • Eine längerfristige Psychotherapie mit bewilligter Verlängerung.
  • Eine bevorstehende Rehabilitation.
  • Eine Operation in einem Spital mit besonderen Vergütungsbedingungen.
  • Der Wechsel in ein Versicherungsmodell, in dem die bisherige Arztpraxis nicht vorgesehen ist.

In diesen Situationen empfiehlt es sich, vorab mit den behandelnden Fachpersonen und der neuen Krankenkasse Kontakt aufzunehmen.

Ein Wechsel muss deswegen nicht ausgeschlossen sein. Entscheidend ist, offene Fragen zur Behandlung und Finanzierung rechtzeitig zu klären.

Was passiert mit offenen Rechnungen beim Krankenkassenwechsel?

Eine laufende Behandlung verhindert den Wechsel der Grundversicherung nicht.

Bei bestimmten offenen Schulden gegenüber deiner bisherigen Krankenkasse sieht das Gesetz jedoch eine Einschränkung vor.

Wenn du ausstehende Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen oder Betreibungskosten nicht bezahlt hast, kann ein Versichererwechsel verhindert werden.

Für einen Wechsel per 1. Januar 2027 betrifft dies insbesondere die bis zum 30. November 2026 gemahnten Forderungen, die bis zum 31. Dezember 2026 nicht vollständig beglichen wurden.

Wichtig: Eine Arztrechnung, die noch nicht eingetroffen ist, verhindert den Wechsel nicht automatisch. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen im Zusammenhang mit den offenen und gemahnten Forderungen.

Häufige Fragen zum Krankenkassenwechsel bei laufender Behandlung

Kann ich meine Krankenkasse wechseln, obwohl ich gerade in Behandlung bin?

Ja. Die obligatorische Grundversicherung muss dich unabhängig von deinem Gesundheitszustand aufnehmen. Eine laufende Behandlung ist kein Ablehnungsgrund.

Kann mich eine neue Krankenkasse wegen hoher Behandlungskosten ablehnen?

Nein. In der Grundversicherung besteht eine gesetzliche Aufnahmepflicht. Hohe Gesundheitskosten oder bestehende Erkrankungen dürfen nicht zur Ablehnung führen.

Muss ich meine laufende Therapie wegen des Krankenkassenwechsels abbrechen?

Grundsätzlich nicht. Gesetzlich gedeckte Behandlungen können unter Einhaltung der jeweiligen Voraussetzungen fortgesetzt werden. Bei bestehenden Kostengutsprachen solltest du jedoch rechtzeitig prüfen, ob die neue Krankenkasse eine erneute Bewilligung benötigt.

Kann ich trotz Krebsdiagnose die Krankenkasse wechseln?

Ja. Auch bei einer Krebserkrankung muss dich die neue Krankenkasse in die Grundversicherung aufnehmen. Bei individuell bewilligten Medikamenten oder besonderen Therapien solltest du die weitere Kostenübernahme vorgängig klären.

Kann ich während einer Psychotherapie die Krankenkasse wechseln?

Ja. Eine laufende Psychotherapie verhindert den Wechsel nicht. Bei Therapien mit einer besonderen Kostengutsprache kann jedoch eine erneute Prüfung durch den neuen Versicherer notwendig sein.

Kann ich meinen bisherigen Spezialisten behalten?

Das hängt vom Versicherungsmodell ab. Im Standardmodell besteht grundsätzlich freie Arztwahl unter den zugelassenen Leistungserbringern. Bei Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modellen können Überweisungen oder bestimmte Netzwerke vorgeschrieben sein.

Wird meine bisherige Kostengutsprache automatisch übernommen?

Nein, nicht zwingend. Individuelle Kostengutsprachen sind nicht automatisch für den neuen Versicherer verbindlich. Kläre deshalb vor dem Wechsel, ob eine neue Bewilligung erforderlich ist.

Was passiert, wenn meine Operation über den Jahreswechsel stattfindet?

Bei einem zusammenhängenden stationären Aufenthalt gelten besondere Abrechnungsregeln. Die stationäre Rechnung wird grundsätzlich über den Versicherer bei Spitaleintritt abgewickelt und bei einem Versichererwechsel zeitanteilig zwischen den beteiligten Versicherern aufgeteilt.

Muss ich nach dem Wechsel nochmals Franchise bezahlen?

Nicht allein wegen des Versichererwechsels. Die Franchise gilt pro Kalenderjahr. Am 1. Januar beginnt grundsätzlich eine neue Jahresfranchise – auch wenn du beim gleichen Versicherer bleibst.

Kann ich trotz einer chronischen Erkrankung die Franchise erhöhen?

Ja. Auch mit einer chronischen Erkrankung kannst du innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten eine andere Franchise wählen. Ob eine höhere Franchise sinnvoll ist, hängt von deinen erwarteten Gesundheitskosten und der Prämienersparnis ab.

Muss ich meine Zusatzversicherung ebenfalls wechseln?

Nein. Du kannst die Grundversicherung wechseln und bestehende Zusatzversicherungen beim bisherigen Anbieter behalten.

Kann ich nach einer schweren Erkrankung eine neue Zusatzversicherung abschliessen?

Du kannst einen Antrag stellen. Anders als in der Grundversicherung besteht jedoch keine allgemeine Aufnahmepflicht. Der Versicherer kann eine Gesundheitsprüfung verlangen, Vorbehalte festlegen oder deinen Antrag ablehnen.

Bis wann muss ich die Krankenkasse für 2027 wechseln?

Für einen ordentlichen Wechsel per 1. Januar 2027 muss die Kündigung spätestens am 30. November 2026 bei deiner bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein.

Fazit: Eine laufende Behandlung ist kein Grund, auf einen Krankenkassenwechsel zu verzichten

Auch mit einer chronischen Krankheit, einer laufenden Therapie oder hohen medizinischen Kosten kannst du deine obligatorische Grundversicherung wechseln.

Die neue Krankenkasse muss dich unabhängig von deinem Gesundheitszustand aufnehmen und die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen übernehmen.

Bei gewöhnlichen medizinischen Behandlungen ist der Wechsel deshalb meist unkompliziert.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen jedoch bestehende Kostengutsprachen, geplante Operationen, längerfristige Therapien und die Regeln des gewählten Versicherungsmodells.

Unser Tipp: Wenn du medizinisch betreut wirst, vergleiche die Krankenkassenprämien und kläre bei komplexen Behandlungen frühzeitig die weitere Kostenübernahme. So kannst du mögliche Prämienersparnisse nutzen, ohne unnötige administrative Schwierigkeiten bei deiner Behandlung zu riskieren.

Auf K-Check kannst du die Krankenkassenprämien für 2027 vergleichen und herausfinden, ob du auch während einer laufenden Behandlung mit einem Wechsel Geld sparen kannst.

Quellen

Zur Ratgeberübersicht