Krankenkasse bei Arbeitslosigkeit oder Pensionierung: Was musst du beachten?

Wer arbeitslos wird oder in Pension geht, sollte seine Krankenversicherung überprüfen. Die obligatorische Grundversicherung bleibt zwar bestehen, doch beim Unfallschutz, bei der Prämienverbilligung und bei den möglichen Sparmassnahmen gibt es wichtige Unterschiede. Wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert unnötige Prämien oder eine unzureichende Unfallversicherung.

Bei Arbeitslosigkeit übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Suva den Unfallschutz. Nach der Pensionierung musst du dagegen normalerweise die Unfalldeckung wieder in deine Krankenkasse einschliessen lassen.

Gleichzeitig kann ein tieferes Einkommen dazu führen, dass du neu Anspruch auf eine Prämienverbilligung oder auf andere finanzielle Unterstützung hast.

In diesem Ratgeber erfährst du, was mit deiner Krankenkasse passiert, wenn du deine Arbeitsstelle verlierst oder pensioniert wirst, welche Fristen gelten und wie du deine Krankenkassenkosten reduzieren kannst.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Grundversicherung bleibt bestehen: Arbeitslosigkeit und Pensionierung ändern nichts an der grundsätzlichen Versicherungspflicht in der Schweiz.
  • Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung sind grundsätzlich automatisch bei der Suva gegen Unfälle versichert.
  • Pensionierte ohne weitere UVG-Deckung müssen die Unfalldeckung normalerweise wieder in die Grundversicherung aufnehmen.
  • 31 Tage Nachdeckung: Nach dem Ende der entsprechenden beruflichen Unfallversicherung besteht grundsätzlich noch während 31 Tagen Schutz.
  • Prämienverbilligung prüfen: Ein tieferes Einkommen kann einen neuen oder höheren Anspruch begründen.
  • Franchise überdenken: Bei veränderten Gesundheitskosten oder finanziellen Möglichkeiten kann eine andere Franchise sinnvoll sein.
  • Krankenkasse vergleichen: Auch Arbeitslose und Pensionierte können ihre Grundversicherung wechseln.

Was passiert mit der Krankenkasse, wenn ich arbeitslos werde?

Wenn du deine Arbeitsstelle verlierst, bleibt deine obligatorische Grundversicherung unverändert bestehen.

Du bleibst bei deiner bisherigen Krankenkasse versichert und hast weiterhin Anspruch auf die gesetzlich vorgeschriebenen medizinischen Leistungen.

Du musst also nicht allein wegen deiner Arbeitslosigkeit eine neue Krankenversicherung abschliessen.

Auch deine Franchise und dein Versicherungsmodell bleiben grundsätzlich gleich.

Wer bezahlt die Krankenkassenprämien bei Arbeitslosigkeit?

Die Krankenkassenprämien musst du weiterhin selbst bezahlen.

Die Arbeitslosenversicherung übernimmt deine gewöhnlichen Krankenkassenprämien nicht automatisch.

Die Höhe der Grundversicherungsprämie hängt in der Schweiz auch nicht direkt von deinem Einkommen ab.

Wenn du vor der Arbeitslosigkeit beispielsweise CHF 450 im Monat bezahlt hast, bleibt diese Prämie grundsätzlich bestehen, sofern keine andere Änderung wie ein Tarifwechsel erfolgt.

Allerdings kann dein gesunkenes Einkommen dazu führen, dass du Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung erhältst.

Deshalb solltest du dich möglichst früh bei der zuständigen kantonalen Stelle informieren.

Unfallversicherung bei Arbeitslosigkeit: Bin ich weiterhin versichert?

Das ist eine der wichtigsten Fragen nach einem Stellenverlust.

Bei einer Anstellung bist du grundsätzlich über den Arbeitgeber gegen Berufsunfälle versichert. Arbeitest du mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber, besteht auch eine obligatorische Versicherung gegen Nichtberufsunfälle, also Freizeitunfälle.

Verlierst du deine Arbeitsstelle, hängt dein weiterer Unfallschutz davon ab, ob du Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung hast.

Arbeitslos mit Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung

Wenn du die Voraussetzungen für Arbeitslosenentschädigung erfüllst, bist du grundsätzlich automatisch bei der Suva gegen Unfälle versichert.

Diese Versicherung deckt auch Freizeitunfälle ab.

Der Versicherungsschutz besteht unter anderem während anerkannter Wartezeiten, Einstelltagen und kontrollfreien Tagen, solange die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Prämien für diese Unfallversicherung werden teilweise direkt von der Arbeitslosenentschädigung abgezogen.

Du benötigst deshalb normalerweise keine zusätzliche Unfalldeckung über deine Grundversicherung.

Wichtig: Entscheidend ist der tatsächliche Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Die Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) allein garantiert noch keinen Versicherungsschutz.

Kann ich die Unfalldeckung bei der Krankenkasse ausschliessen?

Ja. Wenn du vollständig nach UVG versichert bist, kannst du bei deiner Krankenkasse die Unfalldeckung sistieren lassen.

Das gilt grundsätzlich auch während des entsprechenden Versicherungsschutzes durch die Suva bei Arbeitslosigkeit.

Für den Ausschluss musst du bei deiner Krankenkasse einen Antrag stellen und deine vollständige UVG-Deckung nachweisen.

Die Sistierung beginnt frühestens am ersten Tag des Monats nach der Antragstellung.

Die Krankenkassenprämie wird entsprechend reduziert.

Arbeitslos ohne Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung

Anders ist die Situation, wenn du keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung hast.

Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn du die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllst oder dein Anspruch bereits ausgeschöpft ist.

In diesem Fall besteht keine automatische Unfallversicherung über die Arbeitslosenversicherung.

Du solltest deshalb prüfen, ob noch ein anderer Unfallschutz besteht, beispielsweise über die Nachdeckung des früheren Arbeitgebers oder eine Abredeversicherung.

Besteht keine vollständige UVG-Deckung mehr, benötigst du grundsätzlich die Unfalldeckung deiner Krankenkasse.

Weiterführender Ratgeber: Unfallversicherung bei der Krankenkasse ausschliessen: So sparst du Prämien

Wie lange bin ich nach dem Stellenverlust gegen Unfälle versichert?

Nach dem Ende einer Anstellung mit obligatorischer Nichtberufsunfallversicherung besteht grundsätzlich noch während 31 Tagen Versicherungsschutz.

Die Frist beginnt nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn endet.

Diese sogenannte Nachdeckungsfrist ist wichtig, wenn du nicht unmittelbar eine neue Stelle antrittst oder dein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung noch nicht geklärt ist.

Was ist eine Abredeversicherung?

Eine Abredeversicherung verlängert deine bisherige obligatorische Nichtberufsunfallversicherung um bis zu sechs zusätzliche Monate.

Sie muss vor Ablauf der bestehenden Nachdeckung abgeschlossen und bezahlt werden.

Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn du eine längere berufliche Pause einlegst oder auf einen Entscheid der Arbeitslosenkasse wartest.

Eine Abredeversicherung bietet im Rahmen der UVG-Deckung andere Leistungen als die Unfalldeckung der Grundversicherung. Dazu gehört insbesondere, dass für gedeckte Unfallbehandlungen keine Franchise und kein Selbstbehalt erhoben werden.

Was passiert bei der Aussteuerung?

Wenn dein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung endet, beispielsweise bei einer Aussteuerung, bleibt die entsprechende Suva-Unfallversicherung grundsätzlich noch während 31 Tagen bestehen.

Danach endet dieser Versicherungsschutz, sofern keine andere Grundlage für eine UVG-Deckung besteht.

Du kannst unter den gesetzlichen Voraussetzungen rechtzeitig eine Abredeversicherung abschliessen.

Andernfalls musst du sicherstellen, dass die Unfalldeckung deiner Krankenkasse wieder aktiv ist.

Unser Tipp: Kläre die Unfallversicherung bereits vor dem Ende deiner Arbeitslosenentschädigung. So kannst du unnötige Versicherungslücken vermeiden.

Prämienverbilligung bei Arbeitslosigkeit: Habe ich Anspruch?

Wenn dein Einkommen durch Arbeitslosigkeit sinkt, kann sich dein Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung (IPV) verändern.

Die Prämienverbilligung unterstützt Menschen mit bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen bei den Kosten der obligatorischen Grundversicherung.

Die Voraussetzungen unterscheiden sich von Kanton zu Kanton.

Wird die Prämienverbilligung automatisch angepasst?

Nicht unbedingt.

Einige Kantone prüfen den Anspruch automatisch anhand vorhandener Steuerdaten. In anderen Kantonen musst du selbst einen Antrag stellen.

Gerade bei einem plötzlichen Einkommensverlust kann es vorkommen, dass die bisherigen Steuerdaten deine aktuelle finanzielle Situation nicht mehr richtig abbilden.

Die Kantone müssen bei der Anspruchsprüfung unter anderem auf Antrag die aktuellen Einkommens- und Familienverhältnisse berücksichtigen.

Informiere deshalb die zuständige kantonale Stelle über deine veränderte Situation und erkundige dich nach den Voraussetzungen für eine Neuberechnung.

Beispiel: Krankenkassenprämie mit Prämienverbilligung

Angenommen, deine Krankenkassenprämie beträgt CHF 450 pro Monat.

Aufgrund deiner veränderten Einkommenssituation erhältst du eine Prämienverbilligung von CHF 180 pro Monat.

Ohne IPVMit IPV
Monatliche GrundversicherungsprämieCHF 450CHF 450
PrämienverbilligungCHF 0CHF 180
Selbst zu bezahlenCHF 450CHF 270
Jährliche Entlastung–CHF 2'160

Dieses Beispiel ist fiktiv. Ob du Anspruch auf Prämienverbilligung hast und wie hoch sie ausfällt, hängt von den gesetzlichen und kantonalen Voraussetzungen ab.

Weiterführender Ratgeber: Prämienverbilligung

Sollte ich bei Arbeitslosigkeit meine Franchise ändern?

Bei Arbeitslosigkeit ist es besonders wichtig, die eigene finanzielle Belastbarkeit zu berücksichtigen.

Wenn dein Einkommen sinkt, kann eine hohe Franchise problematisch werden.

Bei der höchsten Franchise von CHF 2'500 musst du im Krankheitsfall zunächst bis zu diesem Betrag selbst bezahlen. Hinzu kommen grundsätzlich bis zu CHF 700 Selbstbehalt.

Die maximale reguläre Kostenbeteiligung beträgt damit CHF 3'200 pro Jahr, ohne allfällige Spitalbeiträge und besondere gesetzliche Regelungen.

Bei der tiefsten Franchise von CHF 300 beträgt die maximale reguläre Kostenbeteiligung dagegen CHF 1'000.

Allerdings führt eine tiefere Franchise auch zu höheren Monatsprämien.

Die richtige Wahl hängt deshalb von deinen erwarteten Gesundheitskosten, der Prämienersparnis und deinen finanziellen Reserven ab.

Kann ich die Franchise sofort ändern?

Nein. Ein gewöhnlicher Franchisenwechsel ist grundsätzlich nur auf den Beginn eines Kalenderjahres möglich.

Wenn du mitten im Jahr arbeitslos wirst, kannst du deine Franchise normalerweise nicht sofort reduzieren.

Prüfe deshalb im Herbst, welche Franchise für das folgende Jahr sinnvoll ist.

Was passiert mit meiner Krankenkasse bei der Pensionierung?

Wenn du pensioniert wirst, bleibt deine obligatorische Grundversicherung grundsätzlich unverändert bestehen.

Du musst weder eine spezielle Seniorenversicherung abschliessen noch automatisch zu einer anderen Krankenkasse wechseln.

Auch deine bisherigen medizinischen Leistungen bleiben im gesetzlichen Umfang versichert.

Die wichtigste Veränderung betrifft häufig die Unfallversicherung.

Während du als angestellte Person möglicherweise über den Arbeitgeber gegen Berufs- und Freizeitunfälle versichert warst, fällt diese Deckung nach dem Ende deiner Erwerbstätigkeit grundsätzlich weg.

Muss ich die Krankenkasse über meine Pensionierung informieren?

Ja, insbesondere wenn du die Unfalldeckung deiner Grundversicherung bisher ausgeschlossen hast.

Informiere deine Krankenkasse rechtzeitig über den Wegfall deines bisherigen UVG-Versicherungsschutzes.

Prüfe ausserdem, ob du deine Franchise oder dein Versicherungsmodell anpassen möchtest.

Die Pensionierung selbst erfordert jedoch keinen Wechsel der Grundversicherung.

Unfallversicherung nach der Pensionierung: Was gilt?

Wenn du deine berufliche Tätigkeit vollständig aufgibst, besteht normalerweise keine Unfallversicherung mehr über einen Arbeitgeber.

Deshalb musst du nach Ablauf einer allfälligen Nachdeckung dafür sorgen, dass du weiterhin gegen Unfälle versichert bist.

Die 31-Tage-Nachdeckung bei Pensionierung

Warst du vor deiner Pensionierung obligatorisch gegen Nichtberufsunfälle versichert, bleibt diese Deckung grundsätzlich noch 31 Tage nach dem Ende des Anspruchs auf mindestens den halben Lohn bestehen.

Danach endet der bisherige Schutz, sofern keine andere entsprechende Versicherung besteht.

Unfall wieder bei der Krankenkasse einschliessen

Wenn du keine vollständige UVG-Deckung mehr hast, muss die Unfalldeckung in deiner Grundversicherung wieder aktiv sein.

War sie zuvor sistiert, lebt die Unfalldeckung beim Wegfall der UVG-Versicherung gesetzlich wieder auf.

Du bist aber verpflichtet, deine Krankenkasse darüber zu informieren.

Unterbleibt die Mitteilung, können ausstehende Prämienanteile samt Verzugszinsen nachgefordert werden.

Wie viel kostet die Unfalldeckung nach der Pensionierung?

Viele Krankenkassen reduzieren die Grundversicherungsprämie bei ausgeschlossenem Unfallrisiko um bis zu 7 %.

Fällt der bisherige UVG-Versicherungsschutz weg, entfällt dieser Rabatt.

Beispiel bei einem 7-prozentigen Rabatt:

Prämie pro Monat
Bisherige Prämie ohne UnfallCHF 465
Prämie mit UnfallCHF 500
Monatliche MehrkostenCHF 35
Jährliche MehrkostenCHF 420

Die Beträge sind ein fiktives Beispiel. Die tatsächlichen Prämien hängen vom Versicherer und vom Tarif ab.

Kann ich als Pensionierter weiterhin über den Arbeitgeber unfallversichert sein?

Ja. Wenn du nach dem AHV-Referenzalter weiterarbeitest, kann weiterhin eine obligatorische Unfallversicherung über deinen Arbeitgeber bestehen.

Entscheidend ist nicht allein dein Alter, sondern deine Erwerbstätigkeit.

Arbeitest du mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber, besteht grundsätzlich auch eine Nichtberufsunfallversicherung nach UVG.

In diesem Fall kannst du die Unfalldeckung deiner Grundversicherung weiterhin sistieren lassen.

Bei einem kleineren Pensum ohne vollständige UVG-Deckung benötigst du dagegen grundsätzlich die Unfalldeckung der Krankenkasse.

Wird die Krankenkasse nach der Pensionierung teurer?

Die Grundversicherung wird nicht allein deshalb teurer, weil du das AHV-Referenzalter erreichst oder pensioniert wirst.

Bei Erwachsenen gilt für denselben Versicherer, dieselbe Prämienregion, dieselbe Franchise, dasselbe Modell und dieselbe Unfalldeckung grundsätzlich dieselbe Prämie, unabhängig davon, ob jemand 35 oder 75 Jahre alt ist.

Die Krankenkasse darf in der obligatorischen Grundversicherung keinen individuellen Alterszuschlag verlangen.

Trotzdem kann deine tatsächlich bezahlte Monatsprämie steigen, beispielsweise wenn du nach der Pensionierung die Unfalldeckung wieder einschliessen musst.

Hinzu kommen die allgemeinen jährlichen Prämienanpassungen.

Für 2027 steigen die Krankenkassenprämien in der Schweiz durchschnittlich um 5,0 %. Die mittlere Prämie beträgt CHF 412 pro Monat.

Gerade deshalb lohnt sich ein regelmässiger Vergleich auch nach der Pensionierung.

Welche Franchise eignet sich für Pensionierte?

Auch nach der Pensionierung kannst du zwischen den regulären Franchisen für Erwachsene wählen.

Die tiefste Franchise beträgt CHF 300, die höchste CHF 2'500.

Welche Franchise am günstigsten ist, hängt vor allem von deinen Gesundheitskosten und der tatsächlichen Prämienersparnis ab.

Tiefe Franchise bei regelmässigen Gesundheitskosten

Wenn du regelmässig Medikamente benötigst oder häufig zum Arzt gehst, kann die Franchise CHF 300 finanziell vorteilhaft sein.

Du bezahlst zwar höhere Monatsprämien, musst dich aber weniger stark an den Behandlungskosten beteiligen.

Hohe Franchise bei wenigen Gesundheitskosten

Auch im Rentenalter kann sich die Franchise CHF 2'500 lohnen, wenn du selten medizinische Leistungen benötigst und genügend finanzielle Reserven besitzt.

Das Alter allein ist kein ausreichender Grund, eine bestimmte Franchise zu wählen.

Beispiel: Franchise 300 oder 2'500?

Angenommen, du erhältst folgende Angebote:

Franchise 300Franchise 2'500
MonatsprämieCHF 500CHF 380
JahresprämieCHF 6'000CHF 4'560
Prämienersparnis–CHF 1'440

Bei geringen Gesundheitskosten ist die hohe Franchise in diesem Beispiel günstiger.

Entstehen dagegen hohe Behandlungskosten, kann die tiefere Franchise trotz höherer Jahresprämie die bessere Wahl sein.

Unser Tipp: Berücksichtige bei der Franchisenwahl nicht nur die Prämien, sondern die gesamten erwarteten Jahreskosten aus Prämie, Franchise und Selbstbehalt.

Weiterführender Ratgeber: Welche Franchise ist die richtige? CHF 300 oder 2'500?

Prämienverbilligung für Rentner: Wer hat Anspruch?

Auch Rentnerinnen und Rentner können Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung haben.

Entscheidend sind die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Regelungen des Wohnkantons, nicht allein der Bezug einer AHV-Rente.

Wenn dein Einkommen nach der Pensionierung deutlich sinkt, kann sich eine erneute Prüfung lohnen.

Welche Einkünfte werden berücksichtigt?

Je nach kantonalen Regeln können beispielsweise folgende Faktoren relevant sein:

  • AHV-Rente
  • Pensionskassenrente
  • Weitere Renten und Einkünfte
  • Vermögen
  • Zivilstand und Haushaltssituation
  • Steuerbares oder anderweitig massgebendes Einkommen

Die Kantone bestimmen innerhalb der bundesrechtlichen Vorgaben, wie der Anspruch berechnet wird.

Eine Person mit einer kleinen AHV-Rente kann deshalb unter Umständen Unterstützung erhalten, während bei einer anderen Person zusätzliche Einkünfte oder Vermögen den Anspruch reduzieren oder ausschliessen.

Ergänzungsleistungen zur AHV: Zusätzliche finanzielle Unterstützung

Wenn deine AHV-Rente und weitere Einkünfte nicht ausreichen, um deinen anerkannten Lebensbedarf zu decken, solltest du auch einen möglichen Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) prüfen.

Ergänzungsleistungen sind gesetzliche Leistungen und keine freiwillige Sozialhilfe.

Ob ein Anspruch besteht, hängt unter anderem von Einkommen, Vermögen und anerkannten Ausgaben ab.

Werden Krankenkassenprämien über Ergänzungsleistungen bezahlt?

Bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen wird auch ein gesetzlich anerkannter Betrag für die obligatorische Krankenpflegeversicherung berücksichtigt.

Dieser richtet sich nach den geltenden Vorschriften und ist begrenzt. Er entspricht nicht zwingend deiner tatsächlich gewählten Prämie.

Die Unterstützung für Krankenkassenprämien wird über die vorgesehenen Abrechnungsverfahren ausgerichtet.

Werden Franchise und Selbstbehalt übernommen?

Personen mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Krankheits- und Behinderungskosten rückerstatten lassen.

Dazu gehören unter anderem Franchise und Selbstbehalt der Krankenkasse bis zu einem gesetzlichen Betrag von insgesamt CHF 1'000 pro Jahr.

Auch bestimmte Zahnbehandlungen, Hilfsmittel oder Transportkosten können unter den jeweiligen Voraussetzungen vergütet werden.

Die näheren Regeln richten sich nach dem Gesetz und den kantonalen Bestimmungen.

Wichtig: Wer im Rentenalter finanziell knapp lebt, sollte nicht nur nach einer günstigeren Krankenkasse suchen, sondern auch mögliche Ergänzungsleistungen prüfen.

Kann ich im Rentenalter die Krankenkasse wechseln?

Ja. Für die obligatorische Grundversicherung gilt eine gesetzliche Aufnahmepflicht.

Das bedeutet, dass dich eine Krankenkasse unabhängig von deinem Alter und Gesundheitszustand aufnehmen muss, sofern du die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst.

Du darfst also auch mit 70, 80 oder 90 Jahren deine Grundversicherung wechseln.

Ein Versicherer darf dich wegen deines Alters oder einer bestehenden Erkrankung nicht ablehnen.

Was gilt für Zusatzversicherungen?

Bei Zusatzversicherungen gelten andere Regeln.

Diese sind freiwillig und unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Beim Neuabschluss kann ein Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen und den Antrag unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen.

Gerade im höheren Alter kann ein Wechsel der Zusatzversicherung deshalb schwierig sein.

Kündige eine bestehende Zusatzversicherung niemals vorschnell, wenn du auf deren Leistungen angewiesen bist.

Die Grundversicherung kannst du dagegen unabhängig davon wechseln und deine bestehende Zusatzversicherung behalten.

Weiterführender Ratgeber: Grundversicherung und Zusatzversicherung: Was ist der Unterschied?

Krankenkasse bei Arbeitslosigkeit und Pensionierung: Die Unterschiede

ThemaArbeitslosigkeitPensionierung
GrundversicherungBleibt bestehenBleibt bestehen
PrämienpflichtWeiterhin selbst zu bezahlenWeiterhin selbst zu bezahlen
UnfallversicherungBei Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung grundsätzlich über SuvaOhne weitere Erwerbstätigkeit meist über Krankenkasse
Unfalldeckung bei KrankenkasseBei voller UVG-Deckung sistierbarMeist einzuschliessen
PrämienverbilligungBei tieferem Einkommen prüfenBei tieferem Einkommen prüfen
ErgänzungsleistungenNicht allein wegen ArbeitslosigkeitBei Anspruch auf AHV und erfüllten Voraussetzungen möglich
FranchiseVeränderung für Folgejahr möglichVeränderung für Folgejahr möglich
KrankenkassenwechselMöglichMöglich
ZusatzversicherungBesteht grundsätzlich weiterBesteht grundsätzlich weiter

So kannst du bei Arbeitslosigkeit oder Pensionierung Krankenkassenprämien sparen

Eine berufliche Veränderung ist ein guter Zeitpunkt, die Krankenversicherung neu zu beurteilen.

1. Unfalldeckung kontrollieren

Prüfe zuerst, ob du über eine vollständige UVG-Unfallversicherung verfügst.

Wenn du bei Arbeitslosigkeit durch die Suva abgesichert bist, kannst du die Unfalldeckung bei deiner Krankenkasse grundsätzlich sistieren lassen.

Bei Pensionierung ohne weitere UVG-Deckung muss sie dagegen wieder eingeschlossen sein.

2. Anspruch auf Prämienverbilligung prüfen

Ein tieferes Einkommen kann zu einem höheren Anspruch auf Prämienverbilligung führen.

Wende dich möglichst früh an die zuständige kantonale Stelle und frage, ob eine Neuberechnung aufgrund deiner aktuellen finanziellen Situation möglich ist.

3. Franchise überprüfen

Überlege, ob deine bisherige Franchise noch zu deinen Gesundheitskosten und finanziellen Reserven passt.

Eine hohe Franchise kann Prämien sparen, erhöht aber das Risiko höherer Kosten bei medizinischen Behandlungen.

4. Versicherungsmodell vergleichen

Hausarzt-, HMO- und telemedizinische Modelle bieten häufig günstigere Prämien als das Standardmodell mit freier Arztwahl.

Achte aber darauf, dass die vorgeschriebenen Anlaufstellen und Überweisungsregeln zu deinen medizinischen Bedürfnissen passen.

Weiterführender Ratgeber: HMO, Hausarzt, Telmed oder Standardmodell: Was sind die Unterschiede?

5. Krankenkasse wechseln

Da alle Krankenkassen denselben gesetzlichen Leistungskatalog der Grundversicherung anbieten müssen, kann ein Versicherungswechsel zusätzliche Einsparungen ermöglichen.

Für einen regulären Wechsel per 1. Januar 2027 muss die Kündigung spätestens am 30. November 2026 bei deiner bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein.

Weiterführender Ratgeber: Krankenkasse wechseln 2027: Fristen, Kündigung und Vorgehen

6. Zusatzversicherungen sorgfältig prüfen

Wenn dein Einkommen sinkt, können freiwillige Zusatzversicherungen einen erheblichen Teil deiner monatlichen Ausgaben ausmachen.

Prüfe die Leistungen und Kosten. Berücksichtige dabei aber, dass ein späterer Neuabschluss wegen des Alters oder Gesundheitszustands erschwert sein kann.

Beispiel: Krankenkassenkosten nach der Pensionierung senken

Angenommen, eine Person bezahlt vor der Pensionierung CHF 520 pro Monat für ihre Grundversicherung ohne Unfalldeckung.

Nach der Pensionierung muss sie die Unfalldeckung wieder einschliessen. Gleichzeitig findet sie beim Krankenkassenvergleich ein günstigeres Angebot.

BisherNach Wechsel
Monatsprämie ohne UnfallCHF 520–
Monatsprämie mit Unfall–CHF 470
JahresprämieCHF 6'240CHF 5'640
Jährliche Differenz–CHF 600 weniger

Die Beträge sind fiktiv und dienen lediglich als Beispiel.

Sie zeigen jedoch, dass sich ein Prämienvergleich selbst dann lohnen kann, wenn durch die Pensionierung zusätzliche Kosten für die Unfalldeckung entstehen.

Häufige Fragen zur Krankenkasse bei Arbeitslosigkeit und Pensionierung

Muss ich bei Arbeitslosigkeit eine neue Krankenkasse abschliessen?

Nein. Deine bestehende obligatorische Grundversicherung läuft grundsätzlich weiter. Du musst sie nicht allein wegen der Arbeitslosigkeit wechseln.

Wer bezahlt meine Krankenkassenprämie, wenn ich arbeitslos bin?

Grundsätzlich bezahlst du deine Prämien weiterhin selbst. Bei bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen kannst du unter Umständen eine kantonale Prämienverbilligung erhalten.

Bin ich während der Arbeitslosigkeit bei der Suva versichert?

Ja, wenn du die gesetzlichen Voraussetzungen für Arbeitslosenentschädigung erfüllst. Der Versicherungsschutz besteht auch während bestimmter Wartezeiten und Einstelltage.

Kann ich bei Arbeitslosigkeit die Unfalldeckung ausschliessen?

Ja, sofern du über eine vollständige Unfallversicherung nach UVG verfügst. Bei entsprechendem Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung besteht grundsätzlich eine Suva-Deckung. Die Sistierung musst du bei deiner Krankenkasse beantragen und nachweisen.

Was passiert mit der Unfallversicherung, wenn ich ausgesteuert werde?

Die Suva-Deckung bleibt grundsätzlich noch 31 Tage nach dem Ende des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung bestehen. Danach benötigst du einen anderen entsprechenden Versicherungsschutz, beispielsweise über eine rechtzeitig abgeschlossene Abredeversicherung oder die Grundversicherung.

Muss ich bei der Pensionierung die Krankenkasse informieren?

Ja, insbesondere wenn die Unfalldeckung bisher ausgeschlossen war. Der Wegfall des UVG-Versicherungsschutzes muss der Krankenkasse gemeldet werden.

Ist die Krankenkasse für Rentner teurer?

Nicht allein aufgrund des Rentenalters. In der Grundversicherung gelten für Erwachsene innerhalb desselben Tarifs grundsätzlich die gleichen Prämien unabhängig vom Alter. Nach der Pensionierung kann jedoch die bisher ausgeschlossene Unfalldeckung zusätzliche Kosten verursachen.

Kann ich als Rentner meine Krankenkasse wechseln?

Ja. Die obligatorische Grundversicherung muss dich unabhängig von deinem Alter und Gesundheitszustand aufnehmen. Das gilt auch bei bestehenden Krankheiten.

Welche Franchise ist für Pensionierte sinnvoll?

Das hängt von den erwarteten Gesundheitskosten und der Prämienersparnis ab. Bei regelmässigen Behandlungen kann CHF 300 günstiger sein, während bei niedrigen Gesundheitskosten CHF 2'500 finanziell vorteilhaft sein kann.

Erhalte ich als Rentner Prämienverbilligung?

Das ist möglich, wenn du die wirtschaftlichen Voraussetzungen deines Wohnkantons erfüllst. Der Bezug einer AHV-Rente allein begründet jedoch nicht automatisch einen Anspruch.

Übernehmen Ergänzungsleistungen meine Krankenkassenprämien?

Bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen wird ein gesetzlich anerkannter Betrag für die obligatorische Krankenpflegeversicherung berücksichtigt. Die genaue Höhe und Abrechnung hängen von den geltenden Vorschriften ab.

Was passiert, wenn ich nach der Pensionierung weiterarbeite?

Wenn du weiterhin angestellt bist, kann über deinen Arbeitgeber eine obligatorische Unfallversicherung bestehen. Bei mindestens acht Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber bist du grundsätzlich auch gegen Nichtberufsunfälle versichert.

Fazit: Bei Arbeitslosigkeit und Pensionierung die Krankenkasse überprüfen

Arbeitslosigkeit und Pensionierung bedeuten nicht, dass du deine Grundversicherung neu abschliessen musst. Der gesetzliche Versicherungsschutz bleibt grundsätzlich bestehen.

Trotzdem können sich wichtige Rahmenbedingungen ändern.

Bei Arbeitslosigkeit ist vor allem entscheidend, ob du Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung hast und dadurch bei der Suva gegen Unfälle versichert bist.

Nach der Pensionierung musst du normalerweise die Unfalldeckung wieder in deine Grundversicherung aufnehmen, sofern keine andere vollständige UVG-Deckung mehr besteht.

Zusätzlich solltest du bei einem tieferen Einkommen die Prämienverbilligung und gegebenenfalls Ergänzungsleistungen prüfen.

Unser Tipp: Überprüfe bei jeder grösseren beruflichen Veränderung deine Unfalldeckung, Franchise, Versicherungsmodell und Prämien.

Auf K-Check kannst du die Krankenkassenprämien für 2027 vergleichen und herausfinden, ob du mit einer anderen Grundversicherung deine monatlichen Kosten reduzieren kannst.

Quellen

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