Prämienverbilligung im Kanton Wallis: Anspruch, Berechnung und Antrag

Redaktionelle Verantwortung: Michael Caviglia · Daten und Methodik · Geprüft am 2026-10-09

Im Wallis erfolgt die Ermittlung der Prämienverbilligung grundsätzlich über die kantonalen Daten. Falls keine Mitteilung eintrifft oder besondere Verhältnisse zu berücksichtigen sind, ist das amtliche Sondergesuch entscheidend.

Wer hat Anspruch?

Die kantonale Skala unterscheidet Haushalte mit und ohne Kinder. Einkommensgrenzen steigen mit der Haushaltsgrösse. Ein fehlender Brief allein beweist deshalb nicht, dass Sie keinen Anspruch haben.

VS: Informationen für Versicherte · VS: Einkommensskala 2026 (Dokumenttitel geprüft)

Berechnung und Höhe der Prämienverbilligung

Die Skala ordnet dem massgebenden Einkommen einen Verbilligungssatz zu. Referenzprämie, Prämienregion und Haushaltszusammensetzung beeinflussen den Betrag. Die Tabelle nennt ausgewählte obere Grenzen, keine pauschale Lohnobergrenze für sämtliche Familien.

VS: Einkommensskala 2026 (Dokumenttitel geprüft)

Ausgewählte obere Einkommensgrenzen 2026 · 2026 · Amtliche Tabelle / Grundlage
HaushaltMassgebendes Jahreseinkommen
Alleinstehende erwachsene Person ohne KinderCHF 38’500
Paar ohne KinderCHF 67’375
Paar mit zwei KindernCHF 89’375

Auszug aus der kantonalen Skala; massgebendes Einkommen ist nicht gleich Bruttolohn. Die URL enthält 2025, der geprüfte Dokumenttitel lautet 2026.

Automatisch oder auf Antrag?

Bei fehlender automatischer Mitteilung können Sie das Sondergesuch verwenden. Es erfasst auch Fälle, in denen aktuelle Angaben und Belege separat benötigt werden. Nach Bewilligung wird die Verbilligung der Krankenversicherung gutgeschrieben.

VS: Informationen für Versicherte · VS: Sondergesuch 2026

Prämienverbilligung beantragen: Schritt für Schritt

  1. Prüfen Sie, ob bereits eine Mitteilung zur Verbilligung 2026 vorliegt.
  2. Laden Sie andernfalls das Sondergesuch 2026 herunter.
  3. Erfassen Sie Haushalt, sämtliche verlangten Einkommen 2025 und Vermögen in der Schweiz sowie im Ausland.
  4. Legen Sie die für Ihren Fall verlangten Steuer-, Aufenthalts-, Ausbildungs- und Versicherungsunterlagen bei.
  5. Reichen Sie das vollständige Gesuch bis 31. Dezember 2026 bei der Dienststelle Subventionen ein und bewahren Sie einen Nachweis auf.

VS: Sondergesuch 2026

Besondere Lebenssituationen

Das Formular verlangt bei Schweizer Staatsangehörigen und Personen mit C-Bewilligung die Steuererklärung 2025. Bei getrenntem Wohnsitz junger Personen unter 21 Jahren kann ein Wohnsitznachweis per 1. Januar 2026 erforderlich sein. Trennung, Scheidung und Ausbildungsänderungen müssen belegt werden. Ohne Verbilligung im Vorjahr wird auch die Versicherungspolice 2026 verlangt.

VS: Sondergesuch 2026

Häufige Fragen zur IPV Wallis

Ich habe keinen Brief erhalten. Was mache ich?

Prüfen Sie das Sondergesuch und reichen Sie die für Ihren Fall verlangten Belege ein.

Bis wann ist das Sondergesuch 2026 möglich?

Bis 31. Dezember 2026.

Ist die Skala trotz 2025 in der URL aktuell?

Der geprüfte Inhalt trägt den Titel 2026. Für das Anspruchsjahr ist der Dokumentinhalt massgeblich.

Erhalte ich die Verbilligung auf mein Bankkonto?

Die Auszahlung erfolgt als Gutschrift an die Krankenversicherung.

Zuständige Behörde und Kontakt

Ausgleichskasse des Kantons Wallis – Dienststelle Subventionen · 027 607 55 00; subvention@avs.vs.ch; Avenue Pratifori 22, Postfach 180, 1951 Sion.

Amtliches Antragsverfahren

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Amtliche Quellen und Aktualität

Letzte inhaltliche Überprüfung: .

Stand der amtlichen Angaben

  • Die vollständige Einkommensformel und alle regionalen Referenzprämien werden hier nicht als eigener Rechner abgebildet.
  • Skala, Verfahren und Fristen für 2027 sind noch nicht verifiziert.