Prämienverbilligung im Kanton Bern: Anspruch, Berechnung und Antrag

Redaktionelle Verantwortung: Michael Caviglia · Daten und Methodik · Geprüft am 2026-10-09

In Bern wird der ordentliche Anspruch meist ohne Anmeldung geprüft. Bei Quellensteuer, einem Zuzug oder besonderen Steuerdaten musst du selbst tätig werden. Das ASV nimmt Gesuche für 2026 bis Ende dieses Kalenderjahres entgegen.

Wer hat Anspruch?

Die Grenzen gelten für das korrigierte massgebende Einkommen, nicht für den Bruttolohn. Für 2026 werden normalerweise die definitiven Steuerdaten 2024 und die Vermögensverhältnisse verwendet. Junge Erwachsene werden grundsätzlich gemeinsam mit den Eltern geprüft, auch wenn sie anderswo wohnen.

ASV: Anspruch und Einkommensgrenzen · ASV: Wer selbst einen Antrag stellen muss

Berechnung und Höhe der Prämienverbilligung

Der amtliche Rechner berücksichtigt Steuerdaten und Haushaltszusammensetzung. Verwende die Berechnungshilfe mit der passenden Steuerperiode. Eine einzige Einkommenszahl reicht nicht für einen individuellen Betrag: Die Korrekturen, Kinderzuordnung und Beitragsstufe sind ebenfalls entscheidend.

ASV: Amtliche Berechnungshilfe

Obergrenzen des massgebenden Einkommens · 2026 · Amtliche Tabelle / Grundlage
HaushaltCHF/Jahr
Ohne zur Familie zählende Kinder35’000
Familie mit Kindern45’000

Automatisch oder auf Antrag?

Das ASV informiert Berechtigte nach der automatischen Prüfung. Quellenbesteuerte ohne passende nachträgliche ordentliche Veranlagung, bestimmte Personen mit sehr tiefen oder fehlenden Einkommen und Zuziehende gehören zu den Antragsfällen. Die vollständige amtliche Fallliste ist deshalb wichtig.

ASV: Wer selbst einen Antrag stellen muss

Prämienverbilligung beantragen: Schritt für Schritt

  1. Automatische Prüfung oder eigenen Antragsfall auf der ASV-Seite bestimmen.
  2. AHV-Nummer und die in der Dokumentenliste für deinen Fall verlangten Nachweise bereithalten.
  3. Online-Gesuch innerhalb von sieben Tagen abschliessen; danach wird eine unfertige Erfassung gelöscht.
  4. Mit AGOV/BE-Login ist die vollständige elektronische Einreichung möglich. Ohne Login die Freigabequittung gemäss Portalhinweis unterschreiben und einreichen.
  5. Verfügung und Gutschrift des Versicherers auf die richtige Familie und Anspruchsperiode prüfen.

ASV: Antrag und Fristen

Besondere Lebenssituationen

Dauerhafte Änderungen der wirtschaftlichen oder familiären Lage können einen Antrag rechtfertigen. Bei jungen Erwachsenen in Ausbildung kann für die höhere Ausbildungsverbilligung eine eigene Prüfung nötig sein. Bei einem Kantonswechsel ist für das ganze Jahr grundsätzlich der Wohnkanton am 1. Januar zuständig.

ASV: Wer selbst einen Antrag stellen muss · ASV: Antrag und Fristen

Häufige Fragen zur IPV Bern

Gilt CHF 35’000 als Bruttolohn-Grenze?

Nein. Gemeint ist das kantonal korrigierte massgebende Einkommen.

Muss ich als Quellenbesteuerter selbst handeln?

In den vom ASV beschriebenen Fällen ja, insbesondere ohne passende ordentliche Steuerveranlagung.

Was passiert mit einem unfertigen Online-Gesuch?

Nach sieben Tagen wird die noch nicht abgeschlossene Erfassung gelöscht.

Werde ich als Student mit eigener Wohnung separat geprüft?

Eine eigene Wohnung allein hebt die gemeinsame Prüfung mit den Eltern nicht auf.

Zuständige Behörde und Kontakt

Amt für Sozialversicherungen des Kantons Bern · 031 636 45 00 · asv.pvo@be.ch

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Amtliche Quellen und Aktualität

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Stand der amtlichen Angaben

  • Fristen und Berechnungsparameter für 2027 sind in dieser Recherche noch nicht verifiziert.