Prämienverbilligung im Kanton Basel-Landschaft: Anspruch, Berechnung und Antrag

Redaktionelle Verantwortung: Michael Caviglia · Daten und Methodik · Geprüft am 2026-10-09

In Basel-Landschaft ist ein automatisch zugestelltes Formular noch keine Auszahlung. Die SVA meldet den Anspruch erst nach vollständiger, unterschriebener Rücksendung an die Krankenkasse. Für Quellenbesteuerte und neu Zugezogene gelten eigene Gesuchswege.

Wer hat Anspruch?

Der ordentliche Weg betrifft Personen, die seit mindestens zwei Jahren im Kanton steuerlich veranlagt werden. Die Zahl der Erwachsenen, jungen Erwachsenen und Kinder bestimmt die Berechnungseinheit. Quellenbesteuerte werden auf Basis von 70 % des massgebenden Bruttoeinkommens berechnet. Die Ausbildungsregel für junge Erwachsene bezieht auch die Eltern ein.

SVA BL: Ordentlicher Anspruch · SVA BL: Quellenbesteuerte Personen

Berechnung und Höhe der Prämienverbilligung

Die IPV entspricht der relevanten Richtprämie abzüglich eines prozentualen Anteils des massgebenden Jahreseinkommens. Sie übersteigt die tatsächliche Grundversicherungsprämie nicht. Im Rechner müssen Haushaltsgrösse und richtige Steuerbasis zusammenpassen; fehlende Jahresparameter werden hier nicht geschätzt.

SVA BL: Ordentlicher Anspruch · SVA BL: IPV-Online-Rechner

Steuer- und Quellensteuerbasis · 2026 · Amtliche Tabelle / Grundlage
FallBasis 2026
Ordentliche VeranlagungIn der Regel 2024
Im Bezugsjahr 19 Jahre altVorjahr 2025
Quellensteuer70 % des massgebenden Bruttoeinkommens

Automatisch oder auf Antrag?

Im ordentlichen Verfahren folgt das Formular gewöhnlich innerhalb eines Monats nach Rechtskraft der Steuerveranlagung des Vorvorjahres. Ohne Formular ist eine schriftliche Meldung im Anspruchsjahr nötig. Quellenbesteuerte sollten bei ausbleibendem Gesuchsformular bis Ende Februar selbst nachfragen.

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Prämienverbilligung beantragen: Schritt für Schritt

  1. Den ordentlichen, Quellensteuer- oder Zuzugsweg auf der SVA-Seite auswählen.
  2. AHV-Nummer, Haushalts- und Versicherungsangaben sowie passende Steuer- oder Lohndaten bereithalten.
  3. Bei Bedarf ein Gesuch einreichen und das anschliessend zugestellte Antragsformular unterschreiben.
  4. Rücksendung und Eingangsdatum dokumentieren; die einjährige Formularfrist beachten.
  5. Den verfügten Betrag mit der Gutschrift des Versicherers abgleichen.

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Besondere Lebenssituationen

Zuziehende reichen ein eigenes Gesuch im vorgesehenen Anspruchsjahr ein. Hat sich das Einkommen im Vorjahr gegenüber dem Vorvorjahr um mehr als 20 % oder die Zusammensetzung der Berechnungseinheit geändert, kann eine Anpassung beantragt werden.

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Häufige Fragen zur IPV Basel-Landschaft

Darf ich den automatisch berechneten Antrag liegen lassen?

Nein. Ohne unterschriebene Rücksendung wird der Versicherer nicht informiert.

Gilt für alle der 31. Dezember als Rücksendefrist?

Die Rücksendung des zugestellten Antrags hat eine eigene Frist von einem Jahr ab Zustellung.

Was zählt bei Quellensteuer?

Die SVA verwendet 70 % des relevanten Bruttoeinkommens.

Wie beantrage ich eine Anpassung nach Einkommensänderung?

Nutze das Anpassungsgesuch auf der SVA-Seite und belege die Änderung.

Zuständige Behörde und Kontakt

SVA Basel-Landschaft · 061 425 24 00 · ipv@sva-bl.ch

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Amtliche Quellen und Aktualität

Letzte inhaltliche Überprüfung: .

Stand der amtlichen Angaben

  • Richtprämien und alle haushaltsbezogenen Einkommensobergrenzen für 2026 werden hier nicht als vollständig verifiziert wiedergegeben; den amtlichen Rechner verwenden.
  • Jahresparameter und Fristen 2027 sind noch nicht verifiziert.