Prämienverbilligung im Kanton Basel-Stadt: Anspruch, Berechnung und Antrag

Redaktionelle Verantwortung: Michael Caviglia · Daten und Methodik · Geprüft am 2026-10-09

In Basel-Stadt lohnt sich eine frühzeitige Anmeldung beim Amt für Sozialbeiträge: Der ordentliche Anspruch beginnt erst im Monat nach dem Antrag. Einkommen, Vermögen, Haushalt und Versicherungsmodell beeinflussen die Höhe.

Wer hat Anspruch?

Für den ordentlichen Anspruch ist der Wohnsitz am 1. Januar relevant. Zur wirtschaftlichen Haushaltseinheit gehören unter anderem Ehepartner, minderjährige Kinder und Kinder bis 25 in Erstausbildung, auch bei anderem Wohnort. Konkubinat mit gemeinsamen Kindern und länger dauernde Lebensgemeinschaften können gemeinsam berücksichtigt werden.

Amt für Sozialbeiträge: Merkblatt 2026

Berechnung und Höhe der Prämienverbilligung

Die amtliche Tabelle ordnet das massgebende Einkommen einer Haushaltsgrösse und Beitragsgruppe zu. Für alternative Versicherungsmodelle (AVM) gibt es einen Zuschlag. Der Tabellenauszug zeigt die höchste Beitragsgruppe, keine allgemeine Einkommensgrenze für alle Ansprüche. Entscheidend bleiben die Einstufung des Amts und das Modell.

Beitragstabelle und Berechnungsbeispiel 2026

Auszug aus Beitragsgruppe 1 – monatliche Beträge · 2026 · Amtliche Tabelle / Grundlage
PersonStandardmodell CHFAlternatives Modell CHF
Erwachsene444474
Junge Erwachsene329335
Kinder157163

Gruppe 1: massgebendes Jahreseinkommen bis CHF 23’125 bei einer Person, CHF 37’000 bei zwei, CHF 47’000 bei drei oder CHF 55’000 bei vier Personen. Andere Beitragsgruppen stehen in der vollständigen amtlichen Tabelle.

Automatisch oder auf Antrag?

Nach dem Erstantrag läuft die Überprüfung grundsätzlich ohne jährliche Neuanmeldung weiter. Änderungen müssen trotzdem gemeldet werden. Das Amt nennt rund zwei Monate Bearbeitungszeit.

Basel-Stadt: Prämienverbilligung beantragen

Prämienverbilligung beantragen: Schritt für Schritt

  1. Haushaltseinheit und Einkommen mit der Beitragstabelle prüfen.
  2. Policen, letzte Steuerveranlagung, Lohn-/Taggeldbelege der letzten drei Monate, Vermögensunterlagen und gegebenenfalls Ausbildungs- oder Unterhaltsnachweise kopieren.
  3. Online- oder Papierantrag über die amtliche Antragsseite einreichen.
  4. Zusätzliche aktuelle Unterlagen beilegen, wenn Einkommen oder Vermögen mindestens 20 % von der Veranlagung abweichen.
  5. Verfügung und Prämiengutschrift kontrollieren; AVM-Zuschlag jährlich durch die Police nachweisen.

Amt für Sozialbeiträge: Merkblatt 2026 · Basel-Stadt: Prämienverbilligung beantragen

Besondere Lebenssituationen

Änderungen von Einkommen, Vermögen und Haushaltsverhältnissen sind umgehend mitzuteilen. Bei Auslandszuzug ist die Dreimonatsfrist besonders wichtig. Beim Zuzug aus einem anderen Schweizer Kanton bleibt im Zuzugsjahr grundsätzlich der Wohnkanton am 1. Januar zuständig.

Amt für Sozialbeiträge: Merkblatt 2026 · Basel-Stadt: Prämienverbilligung beantragen

Häufige Fragen zur IPV Basel-Stadt

Wird mein Antrag bis Januar zurückgerechnet?

Ordentlich beginnt die Leistung im Folgemonat des Antrags.

Muss ich jedes Jahr erneut beantragen?

Grundsätzlich nicht; Änderungen bleiben meldepflichtig.

Warum verlangt das Amt aktuelle Lohnbelege?

Sie helfen, eine wesentliche Abweichung von der Steuerveranlagung zu beurteilen.

Wie erhalte ich den AVM-Zuschlag?

Das alternative Modell muss mit der Police jährlich nachgewiesen werden.

Zuständige Behörde und Kontakt

Amt für Sozialbeiträge Basel-Stadt · 061 267 87 11 · asb-pv@bs.ch

Amtliches Antragsverfahren

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Amtliche Quellen und Aktualität

Letzte inhaltliche Überprüfung: .

Stand der amtlichen Angaben

  • Fristen und Berechnungsparameter für 2027 sind in dieser Recherche noch nicht verifiziert.